Full text: Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

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des Staates eine große Anzahl von Mitgliedern ohne Rücksicht auf Alter 
und Geschlecht zuführte. Derart sind die staatlichen Kassen nicht als Gegner, 
sondern als Ergänzung der freien aufzufassen. In der Praxis macht sich 
die Sache so, daß die schlechter gestellten Hülssarbeiter in die staatlichen, 
die besser gestellten in die mehr aristokratischen „freien" Kassen gehen, 
und es ist'deshalb ganz folgerichtig, wenn auch freie kaufmännische Kassen 
für die Einbeziehung der Handlungsgehülfen in die staatlichen Versorgungs 
gesetze eintreten. Dadurch werden die Handlungsgehülfen vor die endgültige 
Notwendigkeit gestellt, sich entscheiden zu müssen. Die sogenannten kleinen 
Commis, also die Mehrzahl, aber auch die am schlechtesten zahlende, pflegt 
(wie z. B. in Leipzig) die öffentliche Kasse aufzusuchen, zu welcher der 
Prinzipal einen Teil des Beitrages mitzahlt, während die bessergestellten sich 
dem Zwang durch Eintritt in die freien Kassen entziehen und diese dadurch 
ebenfalls stärker und leistungsfähiger nwchen. Damit diese Wirkungen voll 
und ganz eintreten, ist nur noch für eine Reform des Krankenkassengesetzes 
zu wirken. Dieses überläßt nämlich bisher die Unterstellung der Handlungs- 
gehülfen unter das Gesetz dem Belieben der Ortsbehörden, und noch lange 
nicht alle dieser Behörden haben bis jetzt die Einrichtung öffentlicher Gehülfen- 
knssen, sowie die Einführung des Kassenzwangs beliebt. Es wäre deshalb 
für die Einführung einer gesetzlichen Bestimmung 31t agitieren, welche von 
vornherein die Erstreckung des Gesetzes auf Handlnngsgehülsen ausspricht*). 
Das staatliche Jnvaliditäts- und Altersversorgungsgesetz hat dies schon ge 
than, so daß hier nur für eine Ausbesserung der sehr niedrigen Leistungen 
und sonstigen uncoulanten Bestimmungen im Interesse der Handlungsgehülfen 
zu wirken wäre. Allen diesen Versicherungen muß sich endlich mit der Zeit 
eine geregelte Unterst ii tzungfür st ellenlos eHandlungsgehül sen 
anschließen, da die Stellenlosigkeit immer mehr ein Übel wird, gegen das sich der 
einzelne Gehülfe trotz der besten Qualifikation so wenig zu schützen im Stande ist, 
wie gegen Krankheit und Unfall. Hier hat die freie Initiative noch ganz offenes 
Feld', weil der Staat sehr richtig, wie auf den schon berührten Gebieten, 
so auch hier, erst das Entstehen freiwilliger Organisationen abwartet. Hier 
kann einfach das Vorbild des Unterstiitzungsverbandes Deutscher Bnch- 
drucker zur Nachahmung dienen, welcher aus eigenen Kräften alle arbeits 
losen Kollegen auf eine gewisse Zeit hinaus unterstützt, natürlich mit 
geringeren Betrügen, als dem vollen Verdienst, um keine Prämie auf die 
Faulheit zu setzen, und mit der Auflage, daß das stellenlose Mitglied jede 
ihm vom Verband angewiesene Stelle annehmen muß, widrigenfalls die 
Unterstützungsberechtigung erlischt. Die einheitliche kaufmännische Stellen 
vermittlung,' die wir oben vorgeschlagen haben, könnte für die künftige 
Arbeitslosenunterstützung der Commis ähnliche Hilfsdienste leisten. 
Zum Schluß die durchgreifendsten Mittel, welche direkte gesetz 
liche Neuerungen erfordern und für deren Begründung unsere Dar 
legung der prekären Lage der Gehülfen und ihrer Ursachen besonders bestimmt 
war. Wenn einerseits immer weniger Commis Aussicht auf Selbständig- 
*) Dieser Forderung ist inzwischen durch die Krankenkassennovelle genügt. - 
' ' ' Der Herausgeber.
	        
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