43
des Staates eine große Anzahl von Mitgliedern ohne Rücksicht auf Alter
und Geschlecht zuführte. Derart sind die staatlichen Kassen nicht als Gegner,
sondern als Ergänzung der freien aufzufassen. In der Praxis macht sich
die Sache so, daß die schlechter gestellten Hülssarbeiter in die staatlichen,
die besser gestellten in die mehr aristokratischen „freien" Kassen gehen,
und es ist'deshalb ganz folgerichtig, wenn auch freie kaufmännische Kassen
für die Einbeziehung der Handlungsgehülfen in die staatlichen Versorgungs
gesetze eintreten. Dadurch werden die Handlungsgehülfen vor die endgültige
Notwendigkeit gestellt, sich entscheiden zu müssen. Die sogenannten kleinen
Commis, also die Mehrzahl, aber auch die am schlechtesten zahlende, pflegt
(wie z. B. in Leipzig) die öffentliche Kasse aufzusuchen, zu welcher der
Prinzipal einen Teil des Beitrages mitzahlt, während die bessergestellten sich
dem Zwang durch Eintritt in die freien Kassen entziehen und diese dadurch
ebenfalls stärker und leistungsfähiger nwchen. Damit diese Wirkungen voll
und ganz eintreten, ist nur noch für eine Reform des Krankenkassengesetzes
zu wirken. Dieses überläßt nämlich bisher die Unterstellung der Handlungs-
gehülfen unter das Gesetz dem Belieben der Ortsbehörden, und noch lange
nicht alle dieser Behörden haben bis jetzt die Einrichtung öffentlicher Gehülfen-
knssen, sowie die Einführung des Kassenzwangs beliebt. Es wäre deshalb
für die Einführung einer gesetzlichen Bestimmung 31t agitieren, welche von
vornherein die Erstreckung des Gesetzes auf Handlnngsgehülsen ausspricht*).
Das staatliche Jnvaliditäts- und Altersversorgungsgesetz hat dies schon ge
than, so daß hier nur für eine Ausbesserung der sehr niedrigen Leistungen
und sonstigen uncoulanten Bestimmungen im Interesse der Handlungsgehülfen
zu wirken wäre. Allen diesen Versicherungen muß sich endlich mit der Zeit
eine geregelte Unterst ii tzungfür st ellenlos eHandlungsgehül sen
anschließen, da die Stellenlosigkeit immer mehr ein Übel wird, gegen das sich der
einzelne Gehülfe trotz der besten Qualifikation so wenig zu schützen im Stande ist,
wie gegen Krankheit und Unfall. Hier hat die freie Initiative noch ganz offenes
Feld', weil der Staat sehr richtig, wie auf den schon berührten Gebieten,
so auch hier, erst das Entstehen freiwilliger Organisationen abwartet. Hier
kann einfach das Vorbild des Unterstiitzungsverbandes Deutscher Bnch-
drucker zur Nachahmung dienen, welcher aus eigenen Kräften alle arbeits
losen Kollegen auf eine gewisse Zeit hinaus unterstützt, natürlich mit
geringeren Betrügen, als dem vollen Verdienst, um keine Prämie auf die
Faulheit zu setzen, und mit der Auflage, daß das stellenlose Mitglied jede
ihm vom Verband angewiesene Stelle annehmen muß, widrigenfalls die
Unterstützungsberechtigung erlischt. Die einheitliche kaufmännische Stellen
vermittlung,' die wir oben vorgeschlagen haben, könnte für die künftige
Arbeitslosenunterstützung der Commis ähnliche Hilfsdienste leisten.
Zum Schluß die durchgreifendsten Mittel, welche direkte gesetz
liche Neuerungen erfordern und für deren Begründung unsere Dar
legung der prekären Lage der Gehülfen und ihrer Ursachen besonders bestimmt
war. Wenn einerseits immer weniger Commis Aussicht auf Selbständig-
*) Dieser Forderung ist inzwischen durch die Krankenkassennovelle genügt. -
' ' ' Der Herausgeber.