fullscreen: Die Handelskammern

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gesuch einreichen. Die nächste Generalversammlung beschließt 
durch Ballotage über die Aufnahme; zwei Drittel der An 
wesenden müssen für sie stimmen. Personen, welche nur die 
Bibliothek benutzen wollen, müssen sich einem ähnlichen Ver 
fahren unterziehen. Ehrenmitglieder werden vom Verwaltungs 
komitee ernannt. Die Mitglieder haben ihren Austritt schrift 
lich anzuzeigen. Gegen ihren Willen kann durch eine besondere 
Versammlung der Handelskammer ihr Ausschluß durch Zwei 
drittelmehrheit bestimmt werden. Die Mitglieder, welche in Kap 
stadt oder höchstens 25 Meilen entfernt wohnen (1900: 159), zahlen 
Jahresbeiträge von 6 Lstrl. 6 sh. Mitglieder, welche in größerer 
Entfernung vom Kammersitz wohnen (1900: 12), sowie Personen, 
welche nur die Kammerbibliothek benutzen wollen (1900: 45), 
zahlen die Hälfte. 
Die Handelskammer zu Kapstadt hält monatlich eine General 
versammlung zur Beratung und Beschlußfassung über alle Fragen 
des Handelsinteresses ab. In der als Jahres-GeneralVersammlung 
bezeichneten Versammlung erstattet das Verwaltungskomitee Be 
richte über seine Tätigkeit und über den Vermögensstand der 
Gesellschaft. Sie wie die Spezialgeneralversammlungen sind öffent 
lich; zur Beschlußfähigkeit genügt die Anwesenheit von zehn 
Mitgliedern. 
Mit der Geschäftsleitung der Kammer, sowie mit der Vor 
bereitung ihrer Generalversammlungen und der Ausführung ihrer 
Beschlüsse ist das Verwaltungskomitee beauftragt. Dieses besteht 
aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Schatz 
meister und sieben Mitgliedern, welche von der Generalversamm 
lung auf Grund von Vorschlagslisten auf ein Jahr gewählt werden. 
Komiteemitglieder, die viermal unentschuldigt bei einer Sitzung 
fehlen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder aus anderen 
Gründen des Mandats unwürdig erscheinen, werden ausgeschlossen. 
Das Komitee verwaltet die Gelder der Handelskammer und stellt 
einen Sekretär mit Hilfskräften an. 
In seiner ersten Sitzung nach der Jahresgeneralversammlung 
ernennt das Verwaltungskomitee ständige Ausschüsse für die 
Behandlung bestimmter Angelegenheiten. Diese, sowie jederzeit 
zu ernennende Spezialausschüsse, zählen fünf bis sieben Mitglieder. 
Der Präsident und der Vizepräsident der Kammer sind ex officio 
Mitglieder in allen Ausschüssen, führen in ihnen jedoch nicht 
den Vorsitz. Alle Beschlüsse von Ausschüssen bedürfen der Be 
stätigung durch die Kammer. — 
In Transvaal besteht zur Vertretung der bergbaulichen und 
verwandten Interessen zu Johannisburg die Transvaal Chamber 
of Mines. Ihr neues, vom 15. Mai 1902 datiertes Statut ist in 
ihrem (dreizehnten) Jahresbericht über das Jahr 1902 publiziert. 
Sie hat die Aufgabe, alle Interessen der Minenindustrie von 
Transvaal zu fördern, insbesondere durch Beeinflussung der Ver 
General 
versammlung. 
Verwaltungs- 
komitee. 
Ständige 
Ausschüsse. 
Transvaal 
Chamber of 
Mines. 
Aufgaben.
	        
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