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gesuch einreichen. Die nächste Generalversammlung beschließt
durch Ballotage über die Aufnahme; zwei Drittel der An
wesenden müssen für sie stimmen. Personen, welche nur die
Bibliothek benutzen wollen, müssen sich einem ähnlichen Ver
fahren unterziehen. Ehrenmitglieder werden vom Verwaltungs
komitee ernannt. Die Mitglieder haben ihren Austritt schrift
lich anzuzeigen. Gegen ihren Willen kann durch eine besondere
Versammlung der Handelskammer ihr Ausschluß durch Zwei
drittelmehrheit bestimmt werden. Die Mitglieder, welche in Kap
stadt oder höchstens 25 Meilen entfernt wohnen (1900: 159), zahlen
Jahresbeiträge von 6 Lstrl. 6 sh. Mitglieder, welche in größerer
Entfernung vom Kammersitz wohnen (1900: 12), sowie Personen,
welche nur die Kammerbibliothek benutzen wollen (1900: 45),
zahlen die Hälfte.
Die Handelskammer zu Kapstadt hält monatlich eine General
versammlung zur Beratung und Beschlußfassung über alle Fragen
des Handelsinteresses ab. In der als Jahres-GeneralVersammlung
bezeichneten Versammlung erstattet das Verwaltungskomitee Be
richte über seine Tätigkeit und über den Vermögensstand der
Gesellschaft. Sie wie die Spezialgeneralversammlungen sind öffent
lich; zur Beschlußfähigkeit genügt die Anwesenheit von zehn
Mitgliedern.
Mit der Geschäftsleitung der Kammer, sowie mit der Vor
bereitung ihrer Generalversammlungen und der Ausführung ihrer
Beschlüsse ist das Verwaltungskomitee beauftragt. Dieses besteht
aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Schatz
meister und sieben Mitgliedern, welche von der Generalversamm
lung auf Grund von Vorschlagslisten auf ein Jahr gewählt werden.
Komiteemitglieder, die viermal unentschuldigt bei einer Sitzung
fehlen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder aus anderen
Gründen des Mandats unwürdig erscheinen, werden ausgeschlossen.
Das Komitee verwaltet die Gelder der Handelskammer und stellt
einen Sekretär mit Hilfskräften an.
In seiner ersten Sitzung nach der Jahresgeneralversammlung
ernennt das Verwaltungskomitee ständige Ausschüsse für die
Behandlung bestimmter Angelegenheiten. Diese, sowie jederzeit
zu ernennende Spezialausschüsse, zählen fünf bis sieben Mitglieder.
Der Präsident und der Vizepräsident der Kammer sind ex officio
Mitglieder in allen Ausschüssen, führen in ihnen jedoch nicht
den Vorsitz. Alle Beschlüsse von Ausschüssen bedürfen der Be
stätigung durch die Kammer. —
In Transvaal besteht zur Vertretung der bergbaulichen und
verwandten Interessen zu Johannisburg die Transvaal Chamber
of Mines. Ihr neues, vom 15. Mai 1902 datiertes Statut ist in
ihrem (dreizehnten) Jahresbericht über das Jahr 1902 publiziert.
Sie hat die Aufgabe, alle Interessen der Minenindustrie von
Transvaal zu fördern, insbesondere durch Beeinflussung der Ver
General
versammlung.
Verwaltungs-
komitee.
Ständige
Ausschüsse.
Transvaal
Chamber of
Mines.
Aufgaben.