Paumgartner auch schon weitere Darlehen aufgenommen
worden, so am 5. April 3600 fl auf Klausner Erz verschrieben,
und am 20. August zusammen mit den Fuggern 9000 fl, wofür
ihnen 10 000 M Silber verkauft wurden. Das Hilfsgeld der
Lausitz, auf das Paumgartner im Vorjahr für 9000 fl eine
Anweisung erhalten hatte, ging sehr langsam ein, weshalb diese
Anweisung jetzt zurückgenommen und dem Kaufmann dafür
7000 M Silber gewährt wurden. Doch sollte er diese erst 1534
empfangen.
Am 10. Oktober 1527 wurden der Tiroler Kanzler Dr.
Hieronymus Baidung und Hans Auslasser mit einer Instruktion
zu den Fuggern, Paumgartner, Herwart-Bimmel und Manlich
nach Augsburg geschickt 1 ). Die Finanznot der Kammer war
so gross, dass sie mit Müh’ und Not einen Botenlohn aufbrachte.
Doch die Kaufleute halfen immer wieder. Fugger und Paum
gartner zahlten für Unterhaltung der Landsknechte 2600 fl,
Paumgartner allein ausserdem noch 8000 fl, wofür ihm die
Einkünfte aus dem Zoll am Lueg und bei Rattenberg ver
schrieben wurden, und er ferner noch 5333% M Silber erhielt 2 ).
Paumgartner wollte in den Vertrag die Bedingung aufgenommen
wissen, dass er in Jahresfrist um weitere Darlehen nicht an
gegangen würde. Die Regierung liess ihm hierauf erklären,
dass, wenn man kein Geld brauche, man ihn nicht belästigen
würde, wenn es aber nötig sein sollte, so würden sich Wege
finden, die ihm vielleicht nützlich sein könnten 3 ).
Und in der Tat konnte den Kaufleuten kein grösserer Ge
fallen erwiesen werden, als dass sie um Geld angesprochen
wurden. Mochte ihnen auch momentan einmal die Geduld
reissen ob den ewigen Forderungen, so war doch Tirol für sie
die beste Quelle des Gewinns. Nicht nur alles Silber gehörte
immer aut Jahre hinaus ihnen, auch die anderen Einnahmen
des Landes, das Pfannhaus, Zölle und Aemter waren ihnen
zeitweise verschrieben. Gelegentlich kam es auch zwischen
den Empfängern des Silbers zu Streitigkeiten, da bei der Menge
gleichzeitig laufender Verträge Versehen nicht zu vermeiden
waren. Besonders misslich war, dass Ferdinand selbst in Wien
mit den Kaufleuten Geschäfte abschloss, wovon dann die Re-
1 ) Gemain Missiven (1527) fol. 504.
2 ) Entbieten u. Befehl (1527) fol. 66.
3 ) Gemain Missiven (1527) fol. 504.