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streng unterworfen dem autoritativen-Text undden tr&v
ditionellen Grundanschauungen. Man sollte nun meN
nen, daß sowohl Theologie wie Jurisprudenz gar viel
mit sozialen Fragen zu tun gehabt hätten. Sprach doch
der Theologe wie der Jurist von jus tum pretium und
der Verwerflichkeit des Zinsnehmens und den Rech
ten der Staatsgewalt usw. Aber keiner von beiden
sprach darüber in sozialwissenschaftlichem Geist: Er
holte sich seine Prinzipien nicht aus der Beobachtung
der sozialen Dinge oder aus einer Untersuchung der
menschlichen Psyche, sondern er dogmatisierte von
der Kanzel eines unantastbaren, geoffenbarten, ganz
unabhängig vom Menschen gütigen Systems. In ähn
lich er Weise ist ja auch heute noch z. B. die speku
lative Ethik keine Sozialwissenschaft. Zur Sozial
wissenschaft wird die Ethik erst, wenn ihr ganzer
Inhalt, Ausgangspunkt und Konsequenzen, als Resul
tat des Wirkens sozialer Faktoren begriffen wird;
sonst hat sie, obgleich sie von menschlichem Handeln
spricht, doch mit den Sozialwissenschaften nichts zu
tun. Und deshalb hatten Theologie und Jurisprudenz
des Mittelalters mit Sozialwissenschaft wenig zu tun,
weü sie eben gegebene Grundsätze anwenden und
dadurch Normen für den speziellen Fall gewinnen
wollten 1 .
Erst in der Renaissanceperiode beginnt die Sache
anders zu werden, und die soziale Entwicklung, die
1 Zwar herrschte ja Aristoteles. Aber an dem Geist der Dis
kussion änderte das nichts. Und platonische Einflüsse, wie sie durch
S. Augustinus und andere Vermittler fühlbar wurden, erschöpften
sich darin, dem Dogma zu einem philosophischen Ausdruck zu helfen:
Soweit in solcher Kürze überhaupt eine Behauptung gewagt werden kann.