fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

alte Gerechtsame und Gewalten: der Ursprung der Städte und ihre 
Entwickelung hatten es mit sich gebracht, daß jede ursprünglich unter 
einer Oberherrschaft stand. Einige von ihnen lagen auf Reichsboden 
und hatten demnach den König zum unmittelbaren Gebieter, andere waren 
bischöflich, die große Masse stand als sogenannte Landesstädte unter 
Fuͤrsten. Diese ihre grundbesitzenden Oberherren sahen natürlich bald scheel 
auf den neuen Emporkömmling. Nicht allein Neid und Hochmut schürten 
diesen Haß — sie erlitten auch große Beeinträchtigungen; viele von ihren 
Hörigen flüchteten in den sicheren Schutz städtischer Mauern und entzogen 
sich so der Untertänigkeit ihrer Herren. 
Die Städte suchten sehr bald unter immer wachsendem Erfolge 
die ihnen lästigen Fesseln der Oberherrschaft abzustreifen. Die Inhaber 
der alten wohlerworbenen Gerechtsame wollten aber natürlich ihre Rechte 
dem neuen Geschlechte nicht ohne weiteres preisgeben. Keineswegs hat 
in diesem Kampfe gegen die alten Gewalten das Recht immer bei den 
Städten gelegen, die in dem Streben nach Selbständigkeit jedes Mittel 
benutzten, um die einzwängenden Gerechtsame ihrer Herren abzustreifen. 
Besonders groß wurde die Gefahr für den Fürsten, wenn sich 
mehrere Bürgerschaften zu Schutz und Trutz verbündeten und ihre so 
schon stattliche Kraft vereinten. So umfaßte das erste dieser Bündnisse der 
ichon 1254 entstandene Rheinische Städtebund allein gegen siebzig Städte. 
Feindschaft genug bekamen so die Städte auf ihrem Lebenslauf, 
aber sie konnten sie getrost tragen: ihr Reichtum, der sie eben jetzt in 
den Zeiten beginnender Geldwirtschaft den Fürsten gleichstellte, der starke 
Mauerkranz, dazu ihre wohlversorgte kriegerische Rüstung gaben ihnen 
starkes Selbstbewußtsein. 
Außer ihrer eigenen Kraft aber gereichten den Städten die Schwäche 
und der schließliche Sturz des Kaisertums und die einreißende Ver— 
wirrung im Reiche zum Nutzen — so sehr auch die Bürger durch die 
Störung des Handels und der Ordnung belästigt wurden. Etwa um 
die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts waren diese kriegerischen und 
sozialen Wirren, das Durcheinander feindlicher Kräfte in der Standes- 
bildung, wie es mit dem Verfall der früher herrschenden Klassen des 
Adels und des Klerus eintrat, bis zu einem gewissen Grade abgeschlossen. 
Die Stadte waren jetzt als neue Macht in die Geschichte eingetreten, — 
in strotzender Jugendfrische. Das Bürgertum hatte sich zunächst der 
territorialen Fuͤrstengewalt gegenüber weit überlegen gezeigt. 
Die Reichsstädte — in der Blütezeit etwa 60 an der Zahl — 
waren ebenso wie die fuͤrstlichen Gebiete jetzt selbst Territorien mit voller 
Landeshoheit über ihr Gebiet; jede bemühte sich, das umliegende Land 
moͤglichst in eigenen Besitz zu nehmen. Das größte Gebiet hatte spaͤter 
Nürnberg mit über 20 Quadratmeilen. Aber auch die bischöflichen 
und landesherrlichen Städte standen, namentlich im Norden, ähnlich
	        
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