Object: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

zuholen; diese Regelung gilt insbesondere auch bei Inventur⸗ 
aufnahmen. Diese Arbeitsstunden sind keine Ueberstunden. 
Die Verteilung der ausfallenden Stunden soll unter Mit— 
wirkung der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmer erfolgen. 
Bei Gas-, Strom⸗ und Lichtsperre oder Brennstoffmangel kann 
die Arbeitszeit auch auf eine andere als die übliche Zeit ver— 
legt werden. 
6. Pausen werden nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. 
Bei durchgehender Arbeitszeit sind zu gewähren: mindestens 
eine Viertelstunde für Frühstück und eine halbe Stunde für 
Mittagessen, wenn nicht im Einvernehmen des Arbeitgebers 
mit den Arbeitnehmern des Betriebes andere Vereinbarungen 
erfolgen. 
7. Die Arbeitszeit ist unbedingt einzuhalten. 
Die Arbeiterichaft ist verpflichtet, die Arbeitszeit pünktlich zu 
beginnen und einzuͤhalten, das heißt beim Beginn der festgesetzten 
Arbeitszeit im Betriebe arbeitsbereit und bisßs zum Beginn der 
—X bzw. bis zur Beendigung der Arbeitszeit wirklich tätig zu 
ein. 
Soweit Arbeitsordnungen vorhanden sind, ist dieser Absatz 
darin aufzunehmen. 
8. Bei teilweiser Verkürzung der Arbeitszeit oder gänz— 
licher Einstellung des Betriebes infolge höherer Gewalt oder 
sonstiger durch den Arbeitgeber nicht verschuldeter Umstände 
kann der Arbeitgeber verlangen, daß die ausgefallene Arbeits— 
zeit, sofern sich spätestens in der darauf folgenden Woche die 
Notwendigkeit der Ueberzeitarbeit ergibt, bis zu 20 Stunden 
innerhalb der nächsten 4 Wochen im Rahmen einer täglichen 
zehnstündigen Arbeitszeit nachgeholt wird; für diese nachgeholte 
Zeit wird bis 8 Uhr abends ein Zuschlag von 10 Prozent, nach 
8 Uhr abends ein solcher von 25 Prozent gewährt. 
Wird infolge politischer oder wirtschaftlicher Ereignisse 
eine Verlegung der Arbeitszeit in die Nachtstunden notwendig, 
so werden für die Zeit von 8 bis 10 Uhr abends 714 Progent 
und von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh 15 Prozent Zuschlag 
auf den Tariflohn bezahlt. 
Als höhere Gewalt gilt auch der vom Arbeitgeber nicht 
verschuldete Mangel an Kraft, Licht, Heizung oder Material. 
9. Eine Verkürzung der Arbeitszeit wegen Arbeitsmangel 
oder Mangel an Rohmaterial muß rechtzeitig, mindestens abejr 
zwei Tage vorher angekündigt werden.
	        
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