fullscreen: Finanzen

dand: — —— 
Monatsübersicht über die Einnahmen aus Steuern 
im Monat M.- 
Muster C 
Im Berichtsmonat 
Seit Beainn des Rechnungsjahrs 
Im Berichtsmonat 
Zeit Beginn des Rechnungsjahrs 
Steuern 
Brutto⸗ 
ein⸗ 
nahmen ) 
⸗ 
Dabvon 
Gemeinden 
Gemeinde⸗ 
verbände) 
iberwiesen ) 
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Dem Lande 
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Gemeinde⸗ 
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Dem Lande 
verbliebene 
Einnahmen 
Steuern 
Brutto⸗ 
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A 
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in Gemeinden 
Gomeinde⸗ 
verbände) 
uberwiesen 2) 
Al 
Dem Lande 
berbliebene 
Sinnahmen 
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α 
Davon 
an Gemeinden 
Gemeinde⸗ 
verbãnde) 
überwiesen ) 
— 
Dem Lande 
verbliebene 
Einnahmen 
AA 
7 
—D 
. ⸗- 
Anteil am Ertrage der 
Reichssteuern 
. Einkommensteuer ......... 
2. Körperschaftsteuer ........ 
3. Umsatzsteuer ............ 
1. Grunderwerbsteuer“?) ...... 
5. Kraftfahrzeugsteuer ....... 
3. Rennwetisteuer?) ........ 
7. Biersteuer .............. 
Anteile an Reichssteuern ins— 
Jesamt: 
2. Verkehrsteuern: 
a) Landeszuschlag zur Grund— 
erwerbsteuer *) ......... 
b) Wertzuwachssteuer ...... 
e) Stempelsteuern (ausschließ⸗ 
lich Gebuͤhren, die in Stem 
pelform erhoben werden). 
d) Wanderlagersteuer ...... 
Wege⸗, Fahrzeug⸗, Zug 
tiersteuer ... 
Summe 2.. 
Summe l (1- 7).... 
—D—— 
J. Besitzsteuern: 
1) Grundsteuer .......... 
) Gebäudesteuer ......... 
e) Gewerbesteuer ......... 
ch Steuer vom Gewerbebetrieb 
im Umherziehen ....... 
e) Eisenbahnsteuer ....... 
) Bergwerksteuer ........ 
c) zur Deckung des 
allgemeinen 
) vepe — Finanzbedarfs 
unde ur Förderun 
teuerꝰ) ꝑ r anee 
keit .. — 
Verbrauch⸗ und Aufwand⸗ 
steuern: 
a) Schlachtsteuer (Fleisch⸗ 
stener) .............. 
b) Hundesteuer . .......... 
Summe 3... 
Landessteuern insgesamt: 
Summe Il (1-38).... 
Anteile an Reichssteuern ins— 
gesamt: Summe l (127).... 
Linnahmen aus Steuern ins⸗ 
gesamt: Gumme (4-1Ih) .... 
I. 
i) .. 
Summe L.... 
Bemerkungen: 
Einschließlich der Gemeindeanteile. 
Die w Gemeinden (Gemeindeverbaͤnden) über Ausgleichsstocks, Sammelfonds u. dgl. zugeflossenen Beträge sind besonders kenntlichk 
zu machen. 
Ohne Landeszuschlag (s. II 2a). 
) Welcher Betrag ist hieraus für Zwecke der Landespferdezucht zur Verfügung gestellt worden? AAen 
Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundftücken (gieichbedentend mit Gedandesonder, Gebäudeentschuldungs, Aufwertunge 
steuer u. dal.), besteht ein Zuschlagsrecht der Gemeinden? 
Bemerkungen: 
Einschließlich der Gemeindeanteile. 
9 Die den Gemeinden (Gemeindeverbänden) über Ausgleichsstocks, Sammelfonds u. dgl. zugeslossenen Veträge sind besonders kenntlich 
zu machen. 
Nicht Gemeindemischlag, 
D 
* 
* 
* 
* 
—3 
2 
— 
— 
— 
h J 
2* 
—— 
—F 
8 
2. 
—— 
— 
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