fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

DER KURDIREKTOR 
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heißt — wenn die Fremden sich so wohl fühlen, daß sie nicht 
nur selbst immer wiederkommen, sondern auch recht viele 
Freunde schicken. Mit der Psyche des Gastes ist es ein kurioses 
Ding. Viele ahnen gar nicht, wie dankbar der fremde Besucher 
ist, wenn er bei der Stelle, die dafür da ist, Verständnis für seine 
kleinen und großen Wünsche und — — — Beschwerden findet. 
Wenn man in ihm das Gefühl weckt, daß er gern gesehen ist, 
daß man auf seinen Besuch Wert legt und daß man ihn 
zufrieden mit und glücklich über seinen Erholungs- oder Kur- 
aufenthalt zu sehen wünscht. Das sind Imponderabilien, von 
denen aber ungeheuer viel abhängen kann. 
Damit ist also gesagt, daß derjenige sehr viel natürlichen Takt 
haben muß, der die Geschicke eines Fremdenplatzes mit 
Geschick leiten will. Wo aber wird tagein tagaus eine wahre 
Überfülle an Takt beansprucht? Im Hotelgewerbe! Das weiß 
jeder, der einmal mit offenen Augen in einen solchen Betrieb 
hineinschaute. Es ist bedauerlich, daß das reiche Menschen- 
material, das dieses Gewerbe zu liefern imstande wäre, für die 
Pflege der Fremdenverkehrsinteressen seither so wenig aus- 
genützt wurde! 
Aber auch in den Reihen der zünftigen Werbefachleute — 
denen ich ein besonderes Kapitel gewidmet habe — gibt es 
genug Männer von Berufs- und Welterfahrung, die für den 
Posten des Kurdirektors geeignet und ihm gewachsen sein 
würden. Denn bei der schwierigen wirtschaftlichen Lage, der 
scharfen Konkurrenz des In- und Auslandes braucht heute jede 
Fremdenverkehrsstadt, jeder Kurort einen „Werbeanwalt‘“. 
Dieser Werbeanwalt sollte der Verkehrsdirektor oder Kur- 
direktor sein. Leider ist er das nicht immer, wie die Praxis fast 
täglich an den bei der Werbung gemachten Fehlern zeigt. 
Deshalb müßten seine Wahl, seine Anstellung und später seine 
ganze Tätigkeit ausschließlich nur von dem Gesichtspunkt 
beherrscht sein: Werbung! Werbung und nochmals Werbung! 
Werbung von Gästen. Werbung von Sympathien. Werbung 
von Freunden des Ortes, die dann wieder zu freiwilligen begei- 
sterten Werbern werden. In der Werbetätigkeit liegt die Kraft 
und die Macht des Kurdirektors oder Kurkommissars oder Ver- 
Kehrsdirektors. Nur wenn er sich selbst in erster Linie als 
Werbeanwalt seiner Auftraggeber und Wähler fühlt, steht der 
rechte Mann am rechten Platz. Bei der Wahl oder Anstellung 
dieses wichtigen Anwaltes für die Werbung auf dem Gebiete
	        
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