Contents: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

258 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 
ist einmal die Beschränkung auf die kaufmännische Oberschicht, die zugleich 
im Grundbesitz der Stadt bevorzugt ist; sodann der enge Zusammenhang 
zwischen Gilde und Rat in chronologischer Folge und Personenauswahl, und 
endlich das ursprüngliche Eigentum der Gilde an dem Gewandhaus. Nur 
wird man sagen dürfen, daß in der kolonialen Neugründung alles klarer und 
folgerichtiger für die bürgerliche Oberschicht durchgeführt ist”), als in den 
altdeutschen Städten mit ihren verwickelteren Verhältnissen; und deshalb 
auch hier der schnellere Erfolg im Endziel: der Durchsetzung der Ratsver- 
fassung als Symbol und Schutz der Autonomie. Gerade die engen Verflech- 
tungen der Gründerunternehmerstädte mit den altdeutschen Städten ihrer 
Entstehungszeit legen den Gedanken nahe, daß ihre Unternehmerkon- 
sortien Gilden gewesen sein werden; eine Vermutung, die ja auch sonst auf 
die verschiedenste Weise gestützt wird®®). Und auf der anderen Seite weist 
hier die Form wieder auf den eigentlichen Träger der Bewegung hin, den 
mit „Gilden‘‘ oder vom Standpunkt der altdeutschen Städte besser 
gesagt: mit „Hansen‘‘ in die wirtschaftlich zu erobernde Ferne sich vor- 
tastenden Fernhändler. 
Diese wenigen Hinweise können keine erschöpfende Lösung des Problems 
des ursprünglichen Wesens der Unternehmerkonsortien bedeuten. Neben den 
Zusammenhängen mit der Gilde kommen gerade für die öffentlichen Funk- 
tionen, die von ihnen ausgeübt wurden, noch andere Zusammenhänge in 
Frage, auf die ich oben kurz hingewiesen habe®®). Gerade diese anderen 
Zusammenhänge wiesen aber darauf hin, daß die Unternehmerkonsortien von 
vornherein halbautonome Körperschaften sind; soweit man eben im damali- 
gen Altdeutschland solche bereits kannte. Aus der Übernahme dieser Funk- 
tionen erklären sich dann auch jene großen Zahlen (24), die von Below so 
unverständlich sind®) ; eben durch diese hohen, keineswegs zufälligen Zahlen 
unterscheiden sich unsere Unternehmerkonsortien deutlich von den „ein- 
zelnen‘ oder ‚„wenigen‘‘ landesherrlichen Lokatoren, auf‘ die von Below 
allein seinen Blick gerichtet hat. Auch nach Form und Zahl verraten 
unsere Unternehmerkonsortien ihren Zusammenhang mit den 
Organisationsformen des besten, nach Autonomie drängenden 
deutschen Bürgertums ihrer Zeit. Welche Elemente im einzelnen 
bei diesem oder jenem Konsortium bestimmend gewesen.;sind, das wird 
wiederum verschieden sein, darf gleichfalls nicht generalisiert werden. Bei 
dem äußerst dürftigen Stande der Überlieferung ist das im einzelnen nicht 
mehr festzustellen. Hier kann es sich nur um ein vorsichtiges Hintasten 
an die uns dunklen Anfänge handeln; Anfänge, die ebenso bedeutsam sind, 
wie ihre Überlieferung unzureichend ist. 
Hinter der Entstehung der Ostseestädte standen die fernhändlerischen 
Kräfte Kölns und der alten westfälischen Städte; hinter der Wiens die
	        
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