Object: Bankpolitik

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II. Oer Geldmarkt. 
regle ergibt,- da die trösten mit der Ausdehnung des Geschäftes fast 
proportional wachsen, kann man mit einem bestimmten Prozentsatz 
rechnen; darin würde, auf die Dauer betrachtet, die Untergrenze des 
Diskonts bei einer staatlichen Notenbank, die auf Gewinn verzichtet, 
liegen. Die Notenbanken der Gegenwart aber sind mit wenigen Aus 
nahmen Aktienbanken und müssen für die Aktionäre und meist auch für 
den Staat Nutzen erbringen. Mit Ausnahme der Bank von England, 
die infolge ihrer fast zentralistischen Organisation mit relativ niedriger 
Ausgabequote arbeiten kann, wäre keine Notenbank imstande, einen 
zweiprozentigen Satz längere Zeit durchzuhalten. 
Die Reichsbank hatte zum Beispiel im Zähre 1913 22.6 Millionen 
Mark verwaltungskosten, 3.2 Millionen Mark Ausgaben für Anfertigung 
von Banknoten, 1.049 Millionen Dotierung der Vubiosenreserve, 0.4 Mil 
lionen Verlust aus Noten, zusammen 27.2 Millionen Mark Ausgaben. 
Line Durchrechnung der Wechsel- und Lombardbestände an den einzelnen 
Ausweisterminen ergibt, daß sie 1.93 % an Zinsen zur Ausgabendeckung 
hätte berechnen müssen,- wollte sie aber auch nur eine Dividende von 
5 % erzielen — das Minimum dessen, was sie bei einer Verzinsung der 
Renten mit über 4% verteilen mußte —, so erhöhten sich die Zinsen 
auf ca. 2%%. 
Auch irrt isolierten Staat mit Zwangskurs könnte somit die Bankrate 
dauernd unter 2% nicht hinabgehen und die in der Theorie vielfach 
erörterte Krage über die Kolgen des Wegfalls des Leihzinses ist darum 
gegenstandslos. Oberhalb der Grenze des Rostenpreises ist die Noten 
bank in ihren Entschließungen nur durch die Rücksichtnahme aus 
ihre gesetzliche Liquiditätspflicht auch bei Höchstinanspruchnahme einge 
schränkt. Innerhalb dieser für die einzelnen Notenbanken nach Gesetz 
und Geldverkehrsorganisation verschiedenen Grenzen sind die Lei 
tungen der Banken aber frei,- Rücksichten auf starke Interessen einfluß 
reicher wirtschaftlicher Unternehmerkreise, in finanziell schwächeren 
Reichen auch die Anleihebedürfnisse des Staates drängen innerhalb 
dieser Schranken zur Wahl eines niedrigen Diskonts,- endlich mag mit 
unter auch das — offiziell gewöhnlich abgeleugnete — Dividenden 
interesse in gleicher Richtung wirken, freilich nicht so allgemein, als es 
die Literatur gewöhnlich annimmt. Es wird meist behauptet, die Noten 
banken hätten, wenn sie nicht in die Grenzen der Metalldeckung der 
Noten gebannt wären, zum Zweck einer möglichst großen Notenemission 
ein Interesse an niedrigem Diskont. Diese These aus den dreißiger 
Jahren des vorigen Jahrhunderts ist heute noch eominuiüs opinio und 
scheint auf den ersten Blick sehr einleuchtend zu sein. Niedriger Banksatz
	        
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