Metadata: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

dem Kriege seitens des Vereins für Sozial- 
politik, der Gesellschaft für soziale Reform, 
der internationalen Organisationen für Sozialversicherung, 
für Arbeitsvermittlung, gegen Arbeitslosigkeit usw. unter- 
10mmen worden waren. 
Wir folgern: der soziale Gedanke und seine Mani- 
festation in Sozialversicherung und sonstiger Sozialverwal- 
‘ung ist zwar von einem. sehr scharf markierten Staats- 
wesen zuerst, gefördert worden, er trug demgemäß auch 
Züge dieses Staatswesens an sich; in ihm war aber doch 
von jeher eine gewisse „Autonomie“, eine weitgehende 
arinzipielle und auch formal-verwaltungsrechtliche Selb- 
ständigkeit. Jenes Staatswesen, das zwerst zur Durch- 
führung der sozialen‘ Ideen berufen war, ist aber gewiß 
kein „demokratisches“ gewesen, trotz allgemeinen 
Wahlrechts und. gewisser - demokratischer Anläufe im ein- 
zelnen. Ist dem so, dann kann in der Tat der Gedanke 
verfochten werden, daß es dabei‘ auch bleiben solle; daß 
die Umbiegung des Staatswesens im demokratischen Sinn 
an der Autonomie ‚des sozialen Gedankens, der Selbständig- 
keit des sozialen Versicherungswesens und der sonstigen 
Sozialverwaltungen nicht rütteln, diese vielmehr im Sinne 
der Selbstverwaltung weiter entwickeln solle. Wir haben 
aber noch zu fragen, ob solche Forderung mit „Demo- 
Kratie“ sich vertrage, ob nicht das eigentliche Wesen 
des demokratischen Staats, vielleicht gegen den Willen 
der Regierenden selbst, zu starken Eingriffen in die Sozia- 
len Angelegenheiten zwangsläufig führen müsse, 
IH. 
Dem Wesen des alten Staates und der in ihm gegebe- 
nen Kraftverteilung hatte es entsprochen, . daß er Seine 
sozialen Handlungen mehr oder: weniger selbstherrlich, 
zewissermaßen als ein Geschenk; den Regierten dar- 
bot. Ob die, welche man sozial befriedigen wollte, auch 
sozial befriedigt sein wollten, war nicht so sehr entschei- 
dend wie der Gedanke, mit Erfüllung einer sozialen Pflicht 
zugleich eine Kräftigung der eigenen Machtposition herbei- 
zuführen. Wir denken an’ den Zusammenhang der ersten 
Sozialversicherungsgesetze: mit dem Sozialistengesetz, 
denken ‚an die Ablehnung, welche diese Art Sozialpolitik 
seitens der Sozialdemokraten und der ihnen nahestehenden 
Gewerkschaften erfuhr. 
Der neue Staat ist nicht so frei in‘ seinen 
Entschlüssen. 
auch verbietet die völlig anders gewordene außenpolitische 
und. wirtschaftliche Lage, soziale „Geschenke“ unbesehen 
und ohne Rücksicht auf die, welche letzten Endes dafür 
aufkommen müssen, zu verabreichen. Wir greifen auf 
diese Gesichtspunkte, die für unser Gesamtthema wichtig 
sind, hernach (VI.) noch zurück; hier ist die Feststellung 
wesentlich,. daß das. zur Herrschaft aufgerufene „Volk“ 
199
	        
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