konstruktiven Wissellschen Ideen in manchen Programmen,
50 schildert Dessauer in seiner Begründung zum wirtschaftspolitischen
Programm der deutschen Zentrumspartei
auf dem Kölner Reichsparteitag vom Dezember 1928 die
kooperative Wirtschaftspolitik der Zukunft
als ein System, das Konsumentenschichten und Produzentenschichten
zur Durchplanung der Produktion und
Verteilung, sowie zur Aufstellung der Preisbildung an den
remeinschaftlichen Tisch setzen werde.
Um den Ausbau des Artikels 165.
. In Rußland wurde zu jener Zeit der grundsätzliche
Kampf um die Frage‘ ausgefochten, ob eine Verstaatlichung
der Gewerkschaften, ihre Unterordnung
unter den staatlichen Verwaltungsapparat, oder aber eine
Vergewerkschaftlichung des Staates durchgeführt
werden solle. Inzwischen sind die jahrelangen Bemühungen
der russischen Gewerkschafts- und Parteifunktionäre,
auf die Leitung der industriellen Betriebe maßgebenden
Einfluß zu erhalten, restlos gescheitert. Das Zentralkomitee
der Kommunistischen Partei hat jüngst den Werksdirektoren
„einheitliche Befehlsgewalt‘“ übertragen, auch in betrieblichsozialen
Fragen, und ihnen größere Vollmachten eingeräumt,
als sie nach deutschem Gesetz deutschen Betriebsdirektoren
zustehen. In dem Räterußland ist man kein Freund des
Prinzips gemeinsamer Beschlüsse. Betriebliche Rücklagen
zur Stärkung des Betriebes werden ebensosehr erstrebt,
wie die Deutsche. Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten
A.-G. Wert darauf legte, für das Jahr 1928 nach
„reichlichen inneren Rückstellungen‘ eine 10%ige Dividende
auszuschütten.
In England legte man den Schwerpunkt der Wirtschaftsverfassung
in den Produktionszweig. Betriebsräte
wurden überhaupt nur auf Anregung und Vorschlag
der englischen Arbeitsgemeinschaften gebildet. Aus
den fachlichen Joint Industrial Councils, aus eigener
Initiative der Organisationen durch kollektive
Vereinbarungen gebildet, sollte in organischem Aufbau
von unten ein National Industrial Council, ein Reichswirtschaftsrat
herauswachsen, nur aus Vertretern der Trade
Unions und der Unternehmerverbände bestehend.
In Italien hat der Rätegedanke sich niemals durchsetzen
können. Zwar haben sich, wie in vielen Ländern,
auch in Italien nach dem Kriege in einzelnen Betrieben
Räte gebildet; die sozialpolitische Gesetzgebung Italiens
ist aber über. alle Bemühungen der Gewerkschaften, den
Betriebsräten staatliche Anerkennung zu verschaffen, hinweggegangen.
Das im Dezember 1925 geschaffene Gesetz
über die rechtliche Anerkennung der Syndikate und’ die
Kollektivarbeitsverträge hat für die Institution der Betriebsräte
keinerlei Raum, und erst vor wenigen Tagen ist
durch das „Comitato Intersindacale‘“, das Verbindungsglied
zwischen den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und
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