worfen. Wenn es zu organisieren gilt, zeigt man sich in
Deutschland bekanntlich nicht müßig. Auch der‘ Verfassungsausschuß
des VRWR stellte im Novembet
1923 Leitsätze für den Ausbau der Bezirkswirtschaftsräte
fest, nachdem er im Dezember 1922
Leitsätze für eine Umgestaltung der Ööffentlichrechtlichen
Beruisvertretungen für Industrie und
Handel, Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe
jeschlossen hatte. Der Verfassungsausschuß wünscht endzültige
Beschlüsse über den Ausbau der Bezirkswirtschaftsräte
solange auszusetzen, bis die Ausgestaltung der Unterstufen
— gemeint sind hier die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen
— feststeht. Das Zweikammersystem ist
seit langem ein Wunschgebilde der Gewerkschaften. Abgesehen
davon, daß die Frage der Ööffentlich-rechtlichen Berufsvertretung
der Ländergesetzgebung untersteht,
ist darauf hinzuweisen, daß in dem Art. 165 der Reichsverfassung
von einer Umgestaltung oder Ergänzung der
5ffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen keine Rede ist.
Demzufolge entsprechen auch die oben erwähnten Beschlüsse
des Verfassungsausschusses vom Dezember 1922
nicht dem Wortlaut der Verfassung. Auf weitere Einzelheiten
sei hier nicht eingegangen, da die Frage der Selbständigkeit.
der Industrie- und Handelskammern von fachkundiger
Seite an anderer Stelle dieses Blattes behandelt
wird.
Wirtschaitsdemokratie und Artikel 165.
In dem im Auftrage des ADGB von Naphtali herausgegebenen
Buch über Wesen, Weg und :Ziel- der Wirtschaftsdemokratie
verlangen die freien Gewerkschaften
programmatisch als Ersatz für die noch ausstehenden
Bezirkswirtschaftsräte
gleichberechtigte Vertretung in den bereits bestehenden
Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern.
im übrigen wird in dem Buch Naphtalis nur noch an einer
anderen Stelle auf den Art. 165 mit der Bemerkung Bezug
zenommen, die in der Reichsverfassung vorgesehene Wirtschaftsverfassung
sei unvollständig geblieben. Man muß
schon zu dem Hamburger Protokoll der Verhandlungen
les 13. Kongresses der freien Gewerkschaften greifen, um
ine klarere Vorstellung von den wirtschaftsdemokratischen
Wünschen zu diesem Punkt, wie übrigens auch zu manchem
anderen, zu erhalten. Reichswirtschaftsminister
Curtius kündigte in seiner Begrüßungsansprache auf
diesem Gewerkschaftskongreß an, daß dem neuen RWR
alsbald nach seinem Zusammentritt Richtlinien vorgelegt
werden würden, die den Ausbau der Wirtschaftsdemokratie
auch in den unteren Stufen vorsehet
und das Versprechen der Reichsverfassung auf gleichberechtigte
Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an
der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven
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