Full text : Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

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kapital  ausgewiesen,  so  wurden  beide  Seiten  um  die  Höhe  des  entsprechenden  Aktivpostens  gekürzt.
Zu  den  Reserven  wurden  nicht  gerechnet  die  Wohlfahrtsfonds,  der  Gewinnvortrag  und  die  sogenannten
Abschreibungs-  oder  Amortisationsfonds,  soweit  sie  in  ihrer  ganzen  Höhe  als‘Korrektivposten  gegenüber
dem  nicht  um  die  Abschreibungen  verkürzten  Anlagevermögen  festgestellt  werden  konnten;  wenn  sie
nur  als  teilweise  Korrektivposten 1  anzusehen  waren,  so  wurden  sie  zu  den  Reserven  gerechnet.
Derartige  Posten  treten  bei  den  meisten  Industrien  sehr  vereinzelt  auf.  Nur  bei  den  industriellen
Gesellschaften,  deren  Betrieb  einer  Konzession  unterliegt,  also  den  Gas-,  Wasser-  und  Elektrizitätswerken, ­
  sind  sie  häufiger  und  erscheinen  unter  den  verschiedensten  Namen,  sind  aber  ihrer  Natur
nach  nicht  sicher  zu  erkennen.  Daher  wurden  sie  für  diese  Gesellschaften  in  den  einzelnen  Jahren
als  Reserven  betrachtet,  der  Durchschnitt  der  io  Jahre  aber  zweifach  ermittelt,  und  zwar  erstens
einschließlich  dieser  teilweisen  Korrektivposten  und  zweitens  mit  Verrechnung  dieser  Posten  gegen
das  produzierende  Anlagevermögen.  Die  übrigen  zweifelhaften  Reserveposten,  wie  Delkredere,
Garantiefonds,  Erneuerungsfonds  usw.,  wurden,  da  alle  näheren  Angaben  über  sie  fehlen,  stets  neben
den  gesetzlichen  und  den  freiwilligen  Reserven  als  Reserven  angesehen. 2  3  Das  eigene  Kapital  ist
prozentual  in  Verhältnis  gesetzt  zum  Aktienkapital.
Die  übrigen  Passivposten  bilden  das  fremde  Kapital;  es  setzt  sich  zusammen  aus  den  Schuldverschreibungen, ­
  Hypotheken  und  Darlehen  auf  längere  Frist,  den  Kreditoren  und  den  Wohlfahrtsfonds. ­
  Waren  die  Schuldverschreibungen  noch  nicht  voll  begeben,  oder  war  auf  der  Aktivseite  ein
Disagio  ausgewiesen,  so  wurden  beide  Seiten  um  den  angegebenen  Betrag  gekürzt.  Zu  den  Kreditoren
wurden  außer  den  gleichnamigen  Posten  alle  kurzfristigen  Verpflichtungen  wie  Zinsen,  ausgeloste  Obligationen, ­
  Kautionen,  soweit  sie  nicht  gegen  Aktivkautionsposten  verrechnet  wurden,  Löhne,  Sparguthaben ­
  usw.  gezählt.  Die  Wohlfahrtsfonds  wurden  einheitlich  zum  fremden  Kapital  gerechnet  —
obwohl  sie  zum  Teil  als  Reserven  zu  betrachten  sind  —,  da  ihre  Entstehung  und  ihre  Bestimmung
meistens  nicht  ersichtlich  sind.  Das  fremde  Kapital  ist  in  prozentuale  Beziehung  zum  eigenen  Kapitale ­
  gesetzt;  außerdem  wurde  für  Tabelle  35  und  36  die  Höhe  der  langfristigen  Schulden  in
Prozenten  des  Aktienkapitals  errechnet.
Zum  produzierenden  Anlagevermögen  wurden,  auf  der  Aktivseite,  alle  für  die  Produktion
der  Gesellschaft  in  Betracht  kommenden  nichtflüssigen  Posten  gezählt,  also  Grundstücke,  Gebäude,
Maschinen,  Werkzeuge  und  Transportmittel,  Patente,  Unternehmungen  in  eigener  Verwaltung  und
Zweiggeschäfte,  ferner  die  Aktivkautionen,  soweit  sie  nicht  gegen  Passivkautionen  verrechnet  werden
konnten,  die  für  Versicherung,  Miete  usw.  pränumerando  gemachten  Aufwendungen  und  die  Hypotheken; ­
  die  letzteren  sind  im  allgemeinen  selten  und  von  geringer  Höhe,  meist  dienen  sie  wohl  zur
Beschaffung  von  Arbeiterwohnungen;  eine  größere  Rolle  spielen  die  Aktivhypotheken  nur  bei  den
Brauereien,  wo  sie  durch  Vergrößerung  des  Absatzes  mittelbar  zur  Produktion  beitragen.
Zum  Betriebsvermögen  gehören  alle  flüssigen'  Mittel,  wie.  Kasse,  Wechsel,  Bankguthaben,
Staatspapiere  und  andere  Fonds,  Debitoren  und  Vorräte;  eine  Gliederung  nach  der  Liquidität  der
einzelnen  Posten  war  bei  der  zum  Teil  sehr  geringen  Spezialisierung  in  den  Bilanzen  nur  insofern
möglich,  als  die  Vorräte  getrennt  von  den  übrigen  aufgeführt  wurden.  Anlagevermögen,  Betriebsvermögen ­
  und  Vorräte  wurden  in  Prozenten  des  produzierenden  Vermögens  errechnet.
Als  Anlagevermögen  wurden  neben  dem  produzierenden  Anlagevermögen  noch  die  sonstigen
Wertpapiere,  also  Aktien,  Kuxe,  Obligationen  usw.,  und  die  Beteiligungen  angesehen  und  in  Prozenten
des  Gesamt  Vermögens  dargestellt.
Die  Abschreibungen  enthalten  außer  den  in  den  Gewinn-  und  Verlustrechnungen  ausgewiesenen ­
  Posten  auch  die  Sonderabschreibungen,  soweit  sie  ermittelt  werden  konnten.
Bei  der  Liquidität  der  Gesellschaften  als  auch  bei  dem  Verhältnis  des  dauernd  verfügbaren
Kapitals  zum  Gesamtanlagevermögen  wurden  die  Wohlfahrtsfonds  nicht  berücksichtigt.
Ergaben  sich  bei  den  so  errechneten  Posten  der  Tabellen  in  einzelnen  Jahren  größere  Abweichungen ­
  gegenüber  den  benachbarten  Jahren,  so  wurden,  falls  diese  Abweichungen  nur  auf  eine
Gesellschaft  oder  auf  eine  beschränkte  Anzahl  von  Gesellschaften  entfielen,  diese  Gesellschaften  in
den  Fußnoten  zu  den  Tabellen  namentlich  und  soweit  möglich  mit  Angabe  der  Ursache  der  Abweichung ­
  angeführt.  Zugleich  dienen  diese  Fußnoten  dazu,  über  die  Zuweisung  ungewöhnlicher  Bilanzposten ­
  zu  den  erwähnten  Kapitals-  oder  Vermögensteilen  Aufklärung  zu  geben.
Bei  der  Beurteilung  der  Ergebnisse  ist  zu  beachten,  daß  die  Bilanzen  nur  selten  die  finanziellen ­
  Verhältnisse  der  Aktiengesellschaften  der  Wirklichkeit  vollkommen  entsprechend  darstellen. 8  Dies
1)  Siehe  z.  B.  Kohlenbergbau  S.  XI,  Fußnote  3.
2)  Im  allgemeinen  spielen  diese  zweifelhaften  Reserven  keine  sehr  große  Rolle.  Wo  sie  in  größerer  Höhe
ausgewiesen  sind,  enthalten  sie  meist  in  erheblichem  Maße  echte  Reserven;  z.  B.  El.-A.-G.  vorm.  Schlickert  &  Co.;
Delkredere  für  Minderbewertung  1902/08.  S.  d.  Geschäftsbericht  für  1908/09.
3)  Siehe  Passow,  Die  Bilanzen  der  privaten  Unternehmungen  S.  296.
            
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