führen, und damit zu den bekannten Schwierigkeiten der
Finanzierung und den sonstigen Gefahren, die sich aus jeder
Festlegung von Kapitalien gegenüber Absatzschwankungen
ergeben. Die Frage hat aber noch eine genossenschaftstheoretische
Seite; sicherlich ist die Zeit der reinen und
für sich allein bestehenden Umschlagsgenossenschaften
herum, sie werden weit mehr Kapitalien investieren müssen
als zuvor, bzw. sich einer Zentrale. anschließen, die die
nötigen Kapitalien investiert, aber man darf auch nicht vergessen,
daß die vermehrte Eigenproduktion diesen Prozeß
in einem Ausmaße beschleunigt, daß man sehr wohl von
einem Wandel der genossenschaftlichen Organisation
sprechen kann. Die Anlagen werden
ins Riesenhafte wachsen‘ und damit immer unkontrollierbarer
durch die Gesamtheit der
Genossen werden. Dabei besteht immer noch ein Genossenschaftsgesetz,
und das ist auf der tätigen und
freudigen Mitarbeit der einzelnen Genossen aufgebaut.
Das Gesetz machte zwar schon eine Konzession
an die veränderten Größenverhältnisse, von einer bestimmten
Mitgliederzahl. ab kann das Stimmrecht der Genossen
in der Generalversammlung durch Beauftragte ausgeübt
werden. Aber der Tatsache, daß zwischen den einzelnen
Genossen und den meisten Riesenbetrieben keinerlei
Beziehungen mehr bestehen, wird, und daß man vielleicht
juristisch aber nicht mehr praktisch von einem gemeinsamen
Geschäftsbetrieb im Sinne des $ 1 G. G.
sprechen kann, dürfte. die heutige Struktur des Genossenschaftsgesetzes
nicht mehr entsprechen.
Unter den sozialökonomischen Vorteilen, die man der
Eixenproduktion zuschreibt, verdienen einige besondere Beachtung,
so z. B. daß Unternehmertätigkeit gespart
wird und damit Untervehmerlohn, wobei man
sich allerdings klar ist, daß es nur die spekulative
Unternehmertätigkeit ist, auf die verzichtet werden kann,
während die Tätigkeit dispositiver und rechnender
Art auch von der Eigenproduktion auszuüben ist. Dem
sei jedoch entgegengehalten, daß man
dieser spekulativen Unternehmertätigkeit nur SOlange
entraten kann, als die freie Wirtschaft diese
Tätigkeit ausübt.
Es ist dies übrigens nicht die einzige Funktion, die die
Konkurrenzwirtschaft zugunsten der Eigenproduktion ausübt;
Adolf Weber („Allgemeine Volkswirtschaftslehre‘‘)
führt ganz richtig aus, daß die Stärke der Genossenschaften
in erster Linie darin besteht, daß der Preis, der Lohn der
Zins, mit denen sie rechnen, in der Konkurrenzwirtschaft und
durch diese bestimmt werden,
Ferner soll für das von der Genossenschaftsbewegung
erfaßte Gebiet die spekulative Erwerbswirtschafteingeengt
und dadurch vor Krisen durch Ueberproduktion
usw. geschützt werden. Ebenso wird die Möglichkeit
behauptet, erhöhte Sozialpolitik zu treiben, den
Arbeitsmarkt in zünstigem Sinne zu beeinflussen usw. Der
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