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Zusammenfassend sei gesagt, daß die genossenschaft-
liche Güterverteilung große Erfolge aufzuweisen hat, und
daß besonders bei den gewerblichen Händlergenossen-
schaften noch lange nicht alle Entwicklungsmöglichkeiten
ausgenützt sind. Auch sind die Möglichkeiten, die Kauf-
kraft der Mitglieder zwecks Erhöhung der Einkaufsmacht
der Genossenschaften zu organisieren, noch nicht erschöpft,
wobei auch einmal gesagt sein soll, daß diese Kaufkraft der
Mitglieder auch bei den Konsumvereinen zu einem großen
Teil in der freien Wirtschaft verankert ist.
Der Figenproduktion sind jedoch wirt-
schaftliche Grenzen gesetzt. Die bisherigen Er-
folge waren nur zu erzielen, weil man innerhalb dieser
Grenzen blieb, sobald man darüber hinausgeht, werden sich
die oben gezeigten Mißstände ergeben.
Grenzen zwischen öffentlicher und privater
Wirtschaft,
Von Dr. Martin Sogemeier, Berlin.
In den Kämpfen um das Eindringen der öffentlichen
Hand in die private Wirtschaft ist verschiedentlich auch
versucht worden, den Tätigkeitsbereich zwischen öffent-
icher Hand und privater Wirtschaft abzugrenzen. Einmal’
ist gesagt worden, alle Monopole und monopolähnlichen
Gebilde gehörten in die Hand des Staates, Ferner
wurde gefordert, daß man die Öffentliche Hand auf
die sogenannten Versorgungsbetriebe be-
schränken solle, worunter in erster Linie die Wasser-,
Gas- und Elektrizitätswerke verstanden werden. Eine
andere Abgrenzung wurde in der Richtung vorgeschlagen,
daß für die Verwaltung und den Betrieb durch die
öffentliche Hand solche Unternehmungen und Gewerbe-
zweige in Frage kämen, die eine mehr verwaltungsmäßige
Tätigkeit beanspruchen, bei denen Erwerbs- und Gewinn-
streben verbunden mit‘ großen geschäftlichen Risiken. nicht
in Frage kommen. In der Naphtalischen Schrift über
Wirtschaftsdemokratie wird behauptet, daß „die Gegner
der öffentlichen Wirtschaft als Ideal folgende Arbeits-
teilung darstellten: den öffentlichen Körperschaften die Zu -
schußbetriebe (Schulen, Krankenhäuser, Straßenbau
usw.), die durch Steuern finanziert werden sollen, den pri-
vaten Unternehmern alle übrigen Betriebe, .also alle
Ueberschußbetriebe“, Hierzu sei bemerkt, daß mir
ticht bekanntgeworden ist, daß die Gegner des Eindringens
der öffentlichen Hand in die private Wirtschaft eine der-
artige Arbeitsteilung als Ideal hingestellt hätten. Alle der-
artigen Versuche einer Abgrenzung müssen daran scheitern,
daß sie für eine praktische Anwendung viel zu unbestimmt,
zu allgemein gehalten sind. Schon aus diesem Grunde ist es
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