Object: Bankpolitik

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II. Oer Geldmarkt. 
der Lank von England, sondern lediglich zur Vermeidung der Suspen 
sion der Peelsakte nötig, vie Bank von England hatte ihre Noten zur 
Zeit der Intervention bedeutend besser gedeckt als die Bank von Krank 
reich, und die Notwendigkeit einer internationalen Transaktion lediglich 
zur Schonung eines uralten Prinzips kann man als Schrulle bezeichnen. 
In Epochen politischer Ruhe wäre ein Rediskontoerkehr zwischen den Noten 
banken wohl nicht so selten wie in den letzten Jahren. Diese Nreditgewäh- 
rung ist aber sowohl der Zeit wie dem Betrag nach beschränkt, kann bei um 
fassenden Paniken nicht wirksam angewendet werden und ist namentlich 
bei beabsichtigter Einführung des Zwangskurses ausgeschlossen. Eine 
Gegenüberstellung der Vorschläge, die in der Hochblüte des Liberalis 
mus gemacht wurden — Errichtung von Filialen der Notenbanken 
im Nusland, damit dort die Noten zirkulieren könnten, gegenseitige 
Verständigung über die Bankrate — gegenüber den schüchternen An 
regungen der Gegenwart wegen Herbeiführung eines internationalen 
Giroverkehrs zeigen deutlich die Entwicklung zur nationalen Ab- 
schließung, in der sich das Notenbankwesen befindet. 
52. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbantrgesetze. Lin inter 
nationaler vergleich. 
Auf die (Organisation und Geschäftstätigkeit der Notenbanken hat 
die Gesetzgebung entscheidenden Einfluß genommen. Oie folgende 
Uebersicht vergleicht die Normen beiden für den internationalen Verkehr 
wichtigsten Instituten: 
a) Gründungszeit und Nonzession: 
Reichsbank: Seit 1. Januar 1876 (aus der preußischen Bank 
hervorgegangen). Notenprivileg durch Bankgesetz vom 14. Nlärz 1875. 
Vas Reich kann die Nonzession am 1. Januar 1922 nach vorangegangener 
einjähriger Nündigung aufheben. Vas Reich ist berechtigt von zehn 
zu zehn Jahren die Reichsbank einzulösen durch Erwerb der Anteile 
zum Nennwert zuzüglich der Reserven. — Neben der Reichsbank haben 
vier Notenbanken lokaler Art ein sehr eingeschränktes Emissions 
recht. 
Bank von England: Gegründet 1694. Notenprivileg seit 
1855 ohnebestimmte zeitliche Begrenzung, kann jedoch mit einjähriger 
Frist gekündigt werden. Seit 1870 wurde die Dauer des Privilegs von 
der Rückzahlung der Schuld des Staates an die Bank.(11.015.000 £) 
abhängig gemacht. — Notenprivileg gilt nur für England, Notenausgabe
	        
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