Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege, 499
Ausland und auch die der Innenwirtschaft von anderer Seite ein herz-
haftes Zupacken in einer entsprechenden Ausgestaltung dessen hätte
erfolgen müssen, was nach Fallenlassen des Geldes als Währung hätte
treten müssen, Soll man sich mit dem Gedanken beruhigen, daß sich
hinterher leicht kluge Erwägungen anstellen lassen und die Verhältnisse
so übermäßig stark waren, daß sie von niemandem, von der Regierung
und von den Banken und von der ganzen Wirtschaft selbst nicht gebannt
und gemeistert zu werden vermochten, Ich glaube: nein! Die Krise ist
zudem noch lange nicht überwunden. Wir stehen im Rechisleben noch
immer in der stachligen Frage, wie aufgewertet werden soll, Auch
hier zeigt sich den neuen Aufgaben gegenüber ein langsames, tastendes
Suchen, Reichsgerichtsrat A. Zeiler hat mit seiner Schrift „Maß-
stäbederUmwertung" eine allgemeine Norm zu geben versucht.
Ob sie die Rechtsprechung allgemein aufnimmt, bleibt abzuwarten. Zu
wünschen wäre es, schon wegen der Einheitlichkeit und Raschheit der
Rechtsfortbildung. Soll die Wirtschaft nicht einen zu langsamen Gesun-
dungsprozeß durchmachen, so muß auch das Recht ihr hierbei an die
Hand gehen. Das Verhältnis der beiden muß ein engeres, ein besseres
werden, Kann das die Rechtspflege aus sich heraus? Ich glaube wohl,
wenn ihr die Wirtschaft dabei entgegenkommt, Sofern zwei Faktoren
zu gemeinsamer Arbeit berufen sind, müssen sie sich verständigen. Ist
es bis jetzt vorgekommen, daß wirtschaftliche Verbände sich außer-
amtlich an die Gerichte oder Richter gewendet haben? Sind sie bei
den Vereinigungen erschienen (Juristen-, Richter-, Anwaltstagen), die
über die Ausbildung des Rechtswesens sich bemüht haben? Hat man
aus Richterkreisen mit der Wirtschaft und ihren führenden Kreisen
Fühlung genommen? Ein Schweigen ist die Antwort. Es müssen also
offenbar erst noch Brücken geschlagen werden, die mehr Uferstellen
miteinander verbinden als bisher. Da nun jeder nur zu sagen vermag,
wie es nach seiner Auffassung sein müßte, und vom anderen die Gegen-
gedanken erwartet, sei hier kurz angedeutet, welche Schritte vom
Rechtswesen aus unternommen werden können.
Sie sind eindeutig klar, Sie können nach dem Gesagten nur über
die Person des Richters gehen. Mit der bislang beliebten Gesetzes-
inflation und der kasuistisch-bürokratischen Gesetzgebung halte man,
je eher, je lieber, ein! Gesetze müssen sein, Auch neue Gesetze
müssen erlassen werden, wenn die Verhältnisse es gebieterisch er-
heischen, Man erinnere sich aber doch daran, daß der Gesetzgeber
früher erst auf den Plan trat, wenn ihm die wirtschaftliche Entwicklung
und die daran anknüpfende Rechtsprechung die nötigen Grundlagen
geschaffen hatte, Das ganze Verlagsrecht ist erst kodifiziert worden,
als die Praxis der Gerichte es an der Hand der Bedürfnisse der betei-
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