I. Der Youngplan und die Mobilisierung. 111
Sachverständigen, die aus politischen Gründen noch ver-
handeln, wo die wirtschaftliche Vernunft sagen müßte:
Die Übernahme solcher Leistungen ist ausgeschlossen,
Diesen Gedanken hätten die deutschen Sachversfän-
digen bei den Pariser Verhandlungen zugrunde legen
sollen, statt sich einfach wieder beliebige Zahlen dik-
tieren zu lassen. In dem Umfang solcher Mobili-
sierungen hätte Deufschland wohl auch die Kriegs-
schulden der Alliierten an Amerika übernehmen
können. Das aber ohne wirtschaftliche Gegenleistungen
zu tun, ist nur aus politischen Gründen verständlich.
Weshalb die Franzosen auf die Mobilisierung der Re-
parationsleistungen so großen Wert legen, ist übrigens
auch nur politisch verständlich. Sie fürchten wegen der
Unerfüllbarkeit der Leistungen doch schließlich
schlechter wegzukommen, wenn die Schuld eine politi-
sche bleibt. Aber ins Inland transferiert, müßten die
deutschen Zahlungen ebenso wirken wie die französische
Kriegsentschädigung von 1871 in Deutschland, Sie
würden eine künstliche Hochkonjunktur schaffen, die
wahrscheinlich noch mehr als seinerzeit in Deutsch-
land eine börsenmäßige Überspekulation ‚bedeuten
würde. Für den Abbau der großen französischen schwe-
benden Schulden kommt eine Mobilisierung der deut-
schen Zahlungen nur wenig in Betracht, und so bleibt
als Hauptzweck wohl die Ersetzung der französischen
Verpflichtungen an Amerika durch deutsche.
Es ist aber meines Erachtens ganz ausgeschlossen,
daß das internationale Kapitalistenpublikum auf einmal
einen größeren Betrag von Milliarden deutscher Re-
parationsfonds übernimmt, und erst recht, daß solche
Finanzoperation mehrfach wiederholt werden könnte.
Es wäre wohl zweckmäßig und vorsichtig gewesen, in
dem Haager Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen,
daß jede weitere Mobilisierung von Annuitäten zu
unterbleiben hat, solange eine der früheren Emissionen
unter den Emissionskurs gesunken isf,