Damit sind wir bereits zu dem Handel selbst gelangt, der
sich zwar im Mittelalter großenteils geldwirtschaftlich abwickelte,
jedoch daneben immerhin auch noch beträchtlichen Warentausch
kannte. Um die Mitte des ı 3. Jahrhundertes wird in Köln ganz
allgemein vorausgesetzt, daß ausländische Kaufleute, die in die
Stadt kommen, den Bürgern dort „in pecunia vel re alia“ ver-
pflichtet seien?®),
Auch auf Schonen galt es noch im 14. Jahrhundert als Recht
und alte Gewohnheit der Städte, daß die Kaufleute den Fischern
mit Waren Zahlung leisten konnten**).
In Italien hat gerade im späteren Mittelalter der Waren-
tausch eine gesteigerte Bedeutung gewonnen, wie die Baratto-
kontrakte beweisen. Besonders in Florenz treten in den Urkunden
der Wollenzunft solche „baratti“ häufig im 14. und 15. Jahr-
hunderte entgegen: Tauschgeschäfte zwischen Tuchfabrikanten und
Wollhändlern oder aber den Detaillisten, die einen Warenhandel
ohne Verwendung des Geldes darstellen.
Vielfach wurden diese Naturaltauschgeschäfte im 15. Jahr-
hundert geradezu von der Stadt Florenz verboten und nur Ver-
kauf gegen Geldzahlung gestattet, oder ein Geschäft ad barattum
nur gegen solche Waren erlaubt, die der fremde Kaufmann nach
Florenz selbst importiert hatte?”).
Die Genuesen nahmen Ende des 14. Jahrhunderts Darlehen
nicht nur in Geld, sondern auch in Waren auf (z. B. Pfeffer) mit
der Verpflichtung, diese in Geld oder in natura zurückzuzahlen®®),
Zu derselben Zeit haben auch große Bankhäuser in Venedig (Soranzo)
beim Senate der Stadt durchgesetzt, daß ihnen gestattet werde,
große Mengen Ol gegen Eisen und anderen Waren zu tauschen®*).
Denselben Zweck, die Verwendung des Bargeldes zu um-
gehen, verfolgte auch das auf deutschen Handelsplätzen vorkom-
mende Stichgeschäft!”), So tauschten die Ravensburger Ende des
®) Keutgen, Urkk. z. städtisch. Verfassungsgesch. S, 162, $ 46.
%) D. Schäfer a.a.O. Einl. S.LVI.
”) Vgl. A. Doren, Stud. aus der Florentiner Wirtschaftsgesch. x, 195 f.
®%) Vgl. H. Sieveking, Genueser Finanzwesen‘ vom 12. bis 14. Jahr-
hundert'2, 157.
%) Vgl. Nasse, Das venetianische Bankwesen im 145 15. 16. Jahrhundert.
Jbb. f. Nat. Okon, 34, 334 ff. (1879).
100) Vgl. ‚Alfred Nagl;, Die Goldwährung und die handelsmäßige Geld-
rechnung im Mittelalter. 1894, S. <.