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des kleinbäuerlichen Besitzes und dem ungeteilten Genuß der Ge
meingüter. Dieser Kleinbesitz entspricht gewöhnlich einer Fläche,
die wenigstens für den Unterhalt eines Gespannes für Pflug und
IWagen genügt. Das Verfahren sichert nicht nur die „reiche Aus-
Vwanderung“, d. i. das beste Auswanderungs-System in schon be-
: völkerten Ländern; sie hat auch alle die glücklichen Folgen, die sich
| anderswo unter ähnlichen Bedingungen zeigen. Bei diesem System
verhütet tatsächlich der kleine Besitz das Eindringen des Pauperismus,
auch wenn die Sorge für die Zukunft keine allgemeine Tugend ist, und
hält die Familienbande aufrecht, indem er den Eltern eine anständige
Lage bietet; er vermehrt die Pferde und das Vieh und bietet hier
durch Mittel für die Verteidigung des Landes, die im Gegensatz
dazu in den Gegenden abnehmen, wo der Besitz fortwährend zer
stückelt wird.
Die Gewohnheiten, die die ungeteilte Übertragung des Grund
besitzes sichern, haben eine große Macht. In Dänemark besonders
und bei den Ackerbauvölkern an der Nordsee zwischen diesem
Königreich und den Niederlanden hat das Gesetz ausdrücklich die
Grundbesitzverteilung bestimmt, so daß sie zur Ernährung einer
bestimmten Anzahl Zugtiere genügen müssen. Es ist den Besitzern
nicht erlaubt, zu teilen, was so vereinigt ist. Nach ähnlichen Regeln
hat man in Schweden die landwirtschaftlichen Einheiten — genannt
: „Himmans“ — geregelt. Diese Einheiten sind außerdem im öffent-
; liehen Interesse begrenzt durch die Pflicht, eine große Anzahl von
5 1 Soldaten der Landarmee „Indelta“ oder Matrosen der Kriegsmarine
zu unterhalten. In diesen beiden skandinavischen Staaten hat also
der Gesetzgeber, besonders hinsichtlich der großen Güter geglaubt,
„in seiner Sorge vor Teilung des Bodens, der das nationale Interesse
am besten schützt, nicht allein auf den Familiensinn und die indi
viduelle Initiative vertrauen zu dürfen.
Die unversehrte Erhaltung der Anerberschaft lebt so vollständig
in dem Geist der Bevölkerung, daß man oft, z. B. in Hessen und
Nassau, den Willen der Natur sich dieser nationalen Anschauung
-anterordnen sieht. Die jungen Leute beiderlei Geschlechts, die nicht
genug Energie haben, um den Mühen und Zufällen der Auswande
rung zu trotzen, verharren gern in der Ehelosigkeit. Sie verzichten auf
ihr Erbteil und leben in Gemeinschaft zusammen mit dem Familien-
i sproß, der am fähigsten ist, dem anderen als Führer zu dienen und
lie Bewirtschaftung des väterlichen Gutes zu leiten. Dieselben Ge
wohnheiten finden sich im westlichen Frankreich, besonders bei den