VI. DAS WARENGESCHÄFT 173
Leben gerufen, wie Reisschälereien, Holzsägen, Ölpressen, Kakao-
schälereien usw., die unter dem Namen der Hafenindustrie bekannt
geworden sind.
Rechtlich ist der Großhandel entweder Eigenhandel oder Kom-
missionshandel (durch Kommissäre oder Agenten).
4A. Der Großhandel für eigene Rechnung.
Als Eigenhandel betrieben, braucht der Großhandel großes
Kapital und ist daher Großbetrieb. Denn er kauft nicht nur große
Mengen, sondern er muß auch oft, namentlich bei landwirtschaft-
lichen Produkten des In- und Auslandes, mit langer Lagerdauer und
auch mit längeren Kreditfristen rechnen, als ihm selbst beim Ein-
kauf bewilligt werden. Namentlich diese Kreditspannung zwischen
Ein- und Verkauf erfordert häufig so großes Kapital, daß der Groß-
kaufmann auch fremdes Kapital im Wege eines Bankkredits in An-
spruch nehmen wird. Daher steht der Großkaufmann zumeist in Ver-
bindung mit einer oder mit mehreren Banken und benutzt diese
laufenden Rechnungen auch für den Wertausgleich, insbesondere
mit dem Auslande, indem er die von dort einlangenden Zahlungs-
mittel (Devisen, Schecks) gutschreiben und seine Schulden im Aus-
lande durch die Bank begleichen läßt.
Der Großkaufmann ist mehr wie der Kleinhändler von der je-
weiligen Marktlage abhängig. Er muß die Marktlage seines Artikels
nicht nur im Inlande, sondern auch im Auslande überblicken und
ausnutzen und sich auch bei seinen Offerten vollkommen ihr an-
passen. Das spekulative Moment tritt daher im Großhandel stark
in den Vordergrund, das Preisrisiko spielt eine wesentliche Rolle.
Zur vorteilhaften Ausnutzung der Marktlage ist notwendig, daß
der Großkaufmann über zahlreiche Bezugsquellen verfügt, daß er
Verbindungen. an allen Orten besitzt, die. für den Einkauf seines
Artikels. in Betracht kommen, und daß er auch zahlreiche Kunden-
beziehungen unterhält, auf deren Pflege er stets große Sorgfalt ver-
wenden muß. Für die Erhaltung und Erweiterung dieses Abnehmer-
kreises werden günstige Anstellungen viel wichtiger sein als Re-
klamemittel, die der Großkaufmann zumeist nur zur Einführung
neuer Artikel verwenden wird.
Auch der Fabrikshandel, das ist die Vertriebstätigkeit eines
Produktionsunternehmens, wird nach den vorstehenden Grundsätzen
betrieben. werden. Vielfach ist der Fabrikshandel auch Kleinhandel,
indem er neben großen Absätzen den Verkauf in kleinen Mengen an
den Konsumenten pflegt. Diesem Zwecke dienen Fabriksniederlagen,
Filialgeschäfte und der Verkauf durch Agenten und Detailreisende.
Dadurch werden allerdings Zwischengewinn und Provision erspart,
aber der Produzent hat die längeren Verkaufsziele zu tragen und er-