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Einleitung
scheinlich, daß er bis zur Ausarbeitung des Themas nicht gelangte.
Einen Niederschlag dieser religionsgeschichtlichen Studien bilden
aber mannigfache Bemerkungen zu diesem Thema in den Aufsätzen, die
Marx um diese Zeit für die Rheinische Zeitung schrieb. Zwei Stellen aus
dem Werke von Debrosses über den „Dienst der F etischgötter‘“ verwendete
Marx in seinem Aufsatz über das Holzdiebstahlgesetz zu Analogien.*),
Ein genaues Studium der Exzerpte aus Debrosses hat auch deswegen
eine besondere Bedeutung, weil wir hier die Möglichkeit haben,
den Ursprung des Fetischbegriffs, der bei der Marxschen Analyse der gesellschaftlichen
Verhältnisse später eine so große Rolle spielt, mit philologischer
Genauigkeit zu erfassen, wozu übrigens nicht nur die Exzerpte
aus Debrosses, sondern auch die Auszüge aus Böttigers „Ideen zur
Kunstmythologie‘“ Anhaltspunkte geben.
Der Gedanke liegt nahe, daß Marx in dem geplanten Werk über die
von Friedrich Wilhelm IV. und seinem romantischen Kreis geförderte
christlich-germanische Kunst den Nachweis zu führen beabsichtigte, daß
diese sogenannte christliche Kunst voll von unchristlichen, heidnischen,
antiken Elementen sei, Viele Stellen scheinen als Illustrationen zu diesem
Gedanken exzerpiert zu sein. Den religionsgeschichtlichen Studien entstammte
auch der folgende Gedanke, dem Marx in einem Briefe an Ruge
am 20. März 1842 Ausdruck gibt. Er entrüstet sich hier darüber, wie in
Preußen „der Glaube an die Vertierung der Menschen Regierungsglauben
und Regierungsprinzip geworden ist“, — und im Anschluß daran bemerkt
er: „Doch das widerspricht der Religiosität nicht, denn die Tierreligion
ist wohl die konsequenteste Existenz der Religion, und vielleicht
wird es bald nötig sein, statt von der religiösen Anthropologie
von der religiösen Zoologie zu sprechen.“ 2)
Ob diese Bemerkung in direkter Beziehung steht zu jener im selben
Briefe erwähnten „Kollision“ mit Feuerbach in der Beurteilung des
„Wesens der Religion“, können wir nicht entscheiden. Es ist jedoch wahrscheinlich,
Nach der Unterdrückung der Rheinischen Zeitung zog sich Marx „von
der öffentlichen Bühne in die Studierstube“ zurück.® Die erste Frucht
seiner Studien ist jene „kritische Revision der Hegelschen Rechtsphilosophie“,
die wir im ersten Halbbande aus dem Manuskript veröffentlicht
haben. Wie Marx selbst resümiert, mündete seine Untersuchung in dem
„Ergebnis, daß Rechtsverhältnisse und Staatsformen weder aus sich selhet
1) Vgl. 1/1, LV
?) 1/2, 270/271 (Sperrung von uns)
3) Karl Marx, Zur Kritik der politischen Ökonomie. Berlin 1859. Vorwort.