140 STRECKENREKLAME UND HEIMATSCHUTZ
Leinöl, mehr als 500 Fässer Terpentin und an 150 t Bleiweiß.
Unsere Bücher können es beweisen.“
Diese Reklameform erregte den scharfen Widerspruch
ler Heimatschutzverbände, welcher in zahlreichen Resolutionen
zum Ausdruck kam und schließlich auch behördliche Vor-
schriften durchsetzte.
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Abb. 104. Freistehende Reklametafel an einer Verkehrsstraße
und Eisenbahnlinie bei Hamburg
In England wurden z. B. auf Grund von ‚The Adver-
tisements Regulation Act 1907“ (7 Edw. 7. C. 27) die Lokal-
behörden befugt, mit Genehmigung des Ministers Verordnungen
über mehr als 12 Fuß hohe Reklamegerüste zu erlassen und
die Anbringung von Reklamen überall dort zu verbieten
„wo die Annehmlichkeiten eines öffentlichen Gartens oder
einer Promenade nachteilig beeinflußt oder die Naturschön-
heit einer Landschaft verunstaltet würde.“ Eventuelle