Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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5. Internationaler Schuldenvergleich 
Aus der Darstellung der Struktur der Staatsschulden der untersuchten Mächte ergibt 
sich, daß infolge der Uneinheitlichkeit der Ausweisungsmethoden eine vergleichende Dar- 
stellung auf der Grundlage eines von den Vergleichsländern gegebenen Schemas nicht 
durchführbar ist. Es wurde daher im folgenden der Versuch gemacht eine neue Ein- 
teilung der gesamten Staatsschulden der in die Untersuchung einbezogenen Mächte zu 
finden. 
Als Einteilungsprinzip wurde zunächst bei der inneren Schuld der Gesichtspunkt der 
Laufzeit der Schuldtitres gewählt. Die erste und in jedem Falle ausschlaggebende 
Gruppe der Inlandschulden wird durch die langfristigen Anleihen bzw. Renten ver- 
körpert. Hierauf folgen die mittelfristigen und endlich die kurzfristigen, den schweben- 
den Schulden gleichzusetzenden Verbindlichkeiten. Abschließend wurden die »sonstigen 
Schulden« als Zusammenfassung spezieller Verpflichtungen ohne besondere Kennzeich- 
aung als Jangfristige oder kurzfristige Schulden ausgewiesen. 
Die langfristigen Schulden wurden wiederum nach ihrer zeitlichen Entstehung 
unterschieden, so daß sich die Gruppen der Vorkriegsschulden und der Kriegs- und 
Nachkriegsanleihen ergaben. Besonders ausgegliedert wurden aus den Nachkriegsanleihen 
die Wiederaufbauschulden, soweit sie als Spezialemissionen gekennzeichnet waren. Eine 
Aufteilung. der Gruppe Kriegs- und Nachkriegsanleihen in Kriegsanleihen einerseits und 
Nachkriegsanleihen andererseits würde ein falsches Bild ergeben, da ein großer Teil der 
Nachkriegsemissionen, soweit sie nicht als typische Wiederaufbauschulden anzusprechen 
sind, Jediglich als Konversionen von Kriegsanleihen gelten und daher keine ausschließlich 
selbständige Bedeutung haben. Bei Italien kam als Schwierigkeit weiter hinzu, daß die 
Kriegs- und Nachkriegsanleihen in einer Summe ausgewiesen werden. Die im Auslande 
während des Krieges und in der Nachkriegszeit bzw. als Wiederaufbaukredite aufgenom- 
menen Anleihen und Kredite politischen Charakters erscheinen lediglich unter der ent- 
sprechenden Gruppe der Auslandschulden. 
Die Auslandschulden wurden in drei Gruppen zerlegt, von denen die zwei 
ersten die politischen Schulden und die letzte die kommerziellen Verpflichtungen um- 
fassen. Die politischen Schulden wurden wiederum getrennt in solche Schulden, die bei 
Ermittlung der »Netto-Außenzahlungen«*) berücksichtigt wurden und in »Sonstige poli- 
tische Schulden«. Auf die bei der Ermittlung der »Netto-Außenzahlungen« berücksich- 
tigten politischen Schulden wird später noch eingegangen werden. 
Der Vergleich wurde durch Gegenüberstellung der aufgegliederten Schuldenstände der 
untersuchten Mächte in drei Vergleichsjahren vorgenommen. Da hierbei nur spezifizierte 
Ausweisungen Verwendung finden konnten und die spezifizierten Ausweisungen zum Teil 
unregelmäßig erfolgen, mußten in einigen Fällen Termine gewählt werden, die von dem 
bisherigen Prinzip der Ausweisung am Ende des Finanzjahres zeitlich und daher auch in 
den Angaben in geringem Umfange abweichen. Als Vorkriegsstand mußten die vOr- 
liegenden zum Teil ungegliederten Ausweisungen aus den Jahren 1914 benutzt werden. 
Die spezifizierten Nachweisungen für die drei Stichjahre wurden sowohl in der Landes- 
währung als auch in Reichsmark und in Vom-Hundert-Sätzen, bezogen auf die Gesamt- 
schuld, gegeben. In einer besonderen zusammenfassenden Übersicht wurden, da die An- 
gaben in Landeswährung und Reichsmark kein vergleichbares Bild ergeben, die absoluten 
Beträge in Mill. Mark Vorkriegskaufkraft, nach einer bereits an anderer Stelle 
gekennzeichneten Methode errechnet und im Zusammenhang damit der Anteil je Kopf 
der Bevölkerung an den einzelnen Schuldenkategorien, ausgedrückt in Mark Vorkriegs- 
kaufkraft, ermittelt. 
Hierbei ergibt sich die Feststellung, daß in der Vorkriegszeit die französische Bevölke- 
rung mit 710,7 Einheiten die höchste Schuldenkopflast der Vergleichsländer aufweist, 
während für Großbritannien mit 293,5 die geringste Belastung zu vermerken ist. Da- 
1) Eingehendere Behandlung der »Netto-Außenzahlungen« erfolgt weiter unten.
	        
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