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Übersicht 37
Landes- und Gemeindesteuern
Preußen
1. ‚Re henDenlahr 19LS/TA | Rechnungsjahre 1925/26, 1926/27 und 1927/28
I. Land
ı. Einkommensteuer
2. Ergänzungsteuer
1 Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen
f
Steuern vom Grundvermögen
Steuern vom Gewerbebetrieb im Umher-
ehen
Stempelsteuer
5. Stempelsteuer
6. Eisenbahnabgabe
7. Wirtschaftsabgabe in den Hohenzollernschen
Landen
Umlagen!)
Il. Provinzen
| Umlagen?)
III. Landkreise
1. Umlagen *)
2. }
;—
"uschläge zur Reichsgrunderwerbsteuer
Schankerlaubnissteuer
7ergnügungsteuer ®)
‚Jundesteuer
Jagdsteuer
Wertzuwachssteuer ?)
i. Umlagen?)
2. Wanderlagersteuer (Aufkommen der Staats-
steuer®)
3. Betriebsteuer®)
4. Grundstückumsatzsteuer
5. Schankerlaubnissteuer
—
7. Hundesteuer
3. —
7). Anteil an der Reichszuwachssteuer, ’) außer-
dem Zuschläge dazu
0. —
Im übrigen:
Sonstige indirekte Steuern auf Grund $ 1
des Kreis- und _Provinzial- Abgaben-
Gesetzes vom 23. Anril 1906
‚0. Beherbergungsteuer bis 30. Sept. 1925
Im übrigen:
Sonstige indirekte Steuern oder Beteiligung
am Aufkommen indirekter Steuern der kreis-
angehörigen Gemeinden auf Grund $1 bzw.
5 6 des Kreis- und Provinzial-Abgaben-
Gesetzes vom 23, April 1906
26. Aug. 1921
]
IV. Ämter (Bürgermeistereien) in Westfalen und Rheinprovinz
Umlagen?®) | Umlagen*)
V. Gemeinden
L. Zuschläge zur Einkommensteuer oder eigene
Steuern
2. Zuschläge zur staatlich veranlagten Grund-
steuer bis zu 200 vH oder eigene Steuern!!)
Zuschläge zur staatlich veranlagten Gewerbe-
steuer bis zu 200 vH oder eigene Steuern
Warenhaussteuer (Aufkommen der Staats-
steuer)
2. Zuschläge zur Steuer vom Grundvermögen
oder eigene Steuern!)
3. Zuschläge zu der vom Lande veranlagten
Gewerbesteuer
d. —
3. Betriebsteuer (nur in Stadtkreisen)
7. Wanderlagersteuer (Aufkommen der Staats-
steuer)!?)
3. Grundstückumsatzsteuer (nur in Stadt-
kreisen)
9. Schankerlaubnissteuer (nur in Stadtkreisen)
0. Lustbarkeitsteuer
Sonderzuschläge bis
5. Zweigstellensteuer: zu 20vH der be-
6. Schankgewerbesteuer: | stehenden Gewerbe-
steuerzuschläge
7. Wanderlagersteuer (Aufkommen der Landes-
steuer), außerdem Zuschläge bis zu 100 vH
Zuschläge zur Reichsgrunderwerbsteuer (nu!
in Stadtkreisen)
Schankerlaubnissteuer 14)
Vergnügungsteuer
9.
0.