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Günzburg von 5977 Einwohnern 5057, in Kempten von 21 874 Einwohnern 18062, in
Neuburg a. d. Donau von 7564 Einwohnern 5206 und in den teilweise versorgten Orten
ler schwäbischen Bezirksämter von 205 852 Einwohnern 72110 Wasserleitungsversorgung
genießen. Von den 412880 Einwohnern der teilweise versorgten Orte Schwabens sind
hiernach 231034 durch Wasserleitung versorgt. Während die mit Hausanschlüssen aus-
gestatteten Wohngebäude, dieser Orte nur 19,s v. H. aller schwäbischen Anwesen dar-
stellen, beträgt die für diese Wohngebäude errechnete Zahl von versorgten Einwohnern
26,9 v. H. der Gesamtbevölkerung Schwabens. Nachdem auf die ganz versorgten Orte
43,1 v.H. der schwäbischen Bevölkerung entlallen, so ergibt sich, daß in Schwaben
von 100 Einwohnern durchschnittlich 70 durch Wasserleitung versorgt sind.
In gleicher Weise wurden die Berechnungen für alle Regierungsbezirke durchgeführt,
für jede in Betracht kommende kreisunmittelbare Stadt bzw. deren Nebenorte besonders
and für die Bezirksämter im ganzen. Die Zahl von Einwohnern, welche im Bereich aller
Bezirksämter durchschnittlich auf 1 Anwesen trifft, bewegt sich in den Regierungsbezirken
zwischen 5,4 und 6,5. Wenn hierbei auch diejenigen Anwesen und Einwohner, welche in
den teilweise versorgten Orten aus Laufbrunnen den Wasserbedarf decken, mangels ent-
sprechender Unterlagen nicht berücksichtigt werden konnten, so spiegelt doch das auf
vorgenannter Grundlage gewonnene Bild den wirklichen Stand der Wasserver-
sorgung hinlänglich getreu wider. Inwieweit hiernach die Bevölkerung der
acht Regierungsbezirke und ganz Bayerns durch Wasserleitungen ver-
sorgt ist, zeigt nachstehende Übersicht:
Davon
Regierungsbezirk
Zinwohner
in den ganz
‚durch
Wasserleitung
versorgten |
Irten wohnhaft
in den teilweise|
versorgten
Orten durch
Wasserleitung
versorgt
insgesamt
durch
Wasserleitung |
versorgt
' vom Hundert
der
Gesamt-
bevölkerung
1684 766 1148 626 +82 238 1 3830 864
755 769 211 906 24 614 336 520
931 755 598 981 21.107 120 088
329 190 271 583 72 458 344 041
757 515 152 947 35 400 188 347
98 458 577 728 31332 709 060
762 744 463 423 21628 485 051
359 397 370 381 231 034 601 415
Staat, 7379594 | 4295575 719811 | 5015386
Am weitesten vorgeschritten ist hiernach die Wasserleitungsversorgung in Ober-
bayern, in der Pfalz, in Mittelfranken und in Schwaben. Es folgen sodann mit geringem
gegenseitigen Unterschiede Oberfranken und Unterfranken, hierauf mit großem Abstand
die Oberpfalz und Niederbayern. In Bayern überhaupt sind von 7379594 Ein-
wohnern mehr als zwei Drittel, nämlich 5015386 — 68 v. H. — durch
Wasserleitungen versorgt.
Von den 328607 Wohngebäuden der 10685 teilweise durch Wasserleitung
versorgten bayerischen Orte sind 95638, also rund 29 v. H., mit Hausanschlüssen
versehen, Wie viele Anwesen dieser Ortschaften noch durch selbständige Laufbrunnen-
anlagen oder mitgespeiste Laufbrunnen versorgt werden, war nicht feststellbar. Die
1943 Orte, bei denen die teilweise Leitungsversorgung nur auf Laufbrunnenanlagen be-
ruht; zählen zusammen 51439 Anwesen. Unter den weiteren teilweise versorgten 8 742 Ort-
schaften sind 954, welche neben anderweitiger Leitungsversorgung noch selbständige Lauf-
brunnenanlagen haben. Die Zahl der Lauf- und Ventilbrunnen, welche von den mit Haus-
anschlüssen ausgestatteten Wasserleitungen mitgespeist werden, beträgt in den teilweise
versorgten Orten 3425. Von den Anwesen aller teilweise versorgten Orte zusammen wird