§ f. Tatfächliche Gründe für das Beffchen der Hausinduftrie
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Fünftes Kapitel
Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der
Hausindustrie
Bei dem Problem einer Reform der hausinduftriellen Verhältniffe liegt die
Gefahr nahe, dafz die beffernde Hand auch an folche Hausinduftrien gelegt
•wird, die kein Recht mehr haben auf Exiftenz, gefchweige denn auf Reform,
die im Intereffe der Volkswirtschaft und des Volkswohls beffer zugrunde gingen,
als da|z fie künftlich durch Reformmafzregeln am Leben erhalten werden.
Es ift daher zuallererft zu unterfuchen, inwieweit die Hausinduftrie noch
Lebensfähigkeit befitzt gegenüber den übrigen die Induftrie heute beherrfchenden
Betriebsformen (Volkswirtfchaftliche Bedeutung), und inwieweit das Wohl
der Bevölkerung eine Erhaltung der Hausinduftrie fordert (foziale Bedeutung) ;
kurz, inwieweit die Hausinduftrie heute noch wert ift,
•erhalten zu werden.
Wir (teilen daher zunächft die Frage: Welches find die t a t fachlichen
Gründe für das heutige Beftehen der Hausinduftrie?
— und dann die weitere: Inwieweit haben diefe
tatfäch1ichen Urfachen ihre innere Berechtigung?
Aus der Antwort auf diefe beiden Fragen erhalten wir einen Einblick in
die Lebensfähigkeit und Exiftenzberechtigung der Hausinduftrie.
§ 1. Tatfächliche Gründe für das Beftehen der Hausinduftrie
Als tatfächlicheGründe für das Beftehen der Hausinduftrie
find anzuführen: die Inferiorität der Heimarbeitsprodukte,
die eine ftarke Nachfrage auf dem Warenmarkt noch immer
als gefuchte Artikel erfcheinen läjzt, — die Billigkeit der Arbeit skräfte
und überhaupt des ganzen Betriebes, — und das
Vorhandenfein von wenig leiftungsfähigen Kräften,
die nur in der Hausinduftrie Verwendung finden.
Bei einem nur flüchtigen Rundgange durch die heute von der Hausinduftrie
okkupierten Gebiete fällt es uns fofortauf, da|z ihr durchweg die Herftellung
der minderwertigen Waren und der Waren von ganz
leichter Arbeit überlaffen ift, und dajz die Fabrik ihr die Herftellung