Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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AI. Kapitel, 
jemandes Leibesveränderung Etwas bewirkt wird, gleichgültig, ob es 
sich um eine Leibesveränderung kraft Wollens oder um eine Leibes- 
veränderung ohne Wollen handelt. Wenn wir nun die „unabsichtlichen 
Leistungen“ betrachten, so finden wir drei Arten solcher Leistungen, 
nämlich a) die „unabsichtlichen Nebenleistungen“, b) die „un- 
absichtlichen Fernleistungen“ und c) die „Fehlleistungen“. 
Als „Nebenleistung“ überhaupt bezeichnen wir jede Wirkung, welche 
sich‘ dadurch ergibt, daß ein AEinzelwesen- Zustand, : den jemand 
als „Mittel“ gewollt und gewirkt hat, auch die wirkende Bedingung 
für eine „abzweigende“ Verkettung von Wirkenseinheiten abgibt. Eine 
‚Nebenleistung“ kann auch eine „absichtliche Nebenleistung“ sein, näm- 
lich dann, wenn der Wollende solche Leistung „nebenbei“ gewollt hat, 
also, wie man sagt, „zwei Fliegen auf einen Schlag treffen“ wollte, 
wobei er aber wegen dieser „Nebenleistung“ allein seinem Wissen nach 
ıicht tätig geworden wäre. Meist aber sind die „Nebenleistungen“ 
„unabsichtliche Nebenleistungen“, d.h. Nebenwirkungen des Wollens, 
welche in jenem Wollen nicht „beabsichtigt“, d. h. nicht als Bedingungen 
der Entwirklichung eigener Unlust und der Verwirklichung eigener 
Lust gedacht waren. „Unabsichtliche Nebenleistungen“ können aber 
entweder „wissentliche unabsichtliche (quasi-absichtliche) 
Nebenleistungen“ oder „unwissentliche Nebenleistungen“ 
sein, je nachdem, ob der Wollende gewußt hat, daß sein Wollen auch 
die wirkende Bedingung für solche, wenngleich nicht „im Lichte der 
Lust stehende“ Nebenwirkungen abgeben wird, oder aber dies nicht 
gewußt hat. Als „unabsichtliche Fernleistungen“ bezeichnen wir alle 
Wirkungen, für welche der gewollte und gewirkte Ziel-Zustand eine 
wirkende Bedingung abgibt, ohne daß diese Wirkungen im Wollen als 
„Zern-Zielwirkungen“ gewußt waren. Auch die „unabsichtlichen Fern- 
leistungen“ können entweder „wissentliche unabsichtliche Fern- 
leistungen“ oder „unwissentliche unabsichtliche Fern- 
leistungen“ sein. Als „Fehlleistungen“ bezeichnen wir schließlich 
alle Wirkungen, für welche ein „unrichtiges“ Wollen die wirkende Be- 
dingung abgegeben hat. 
Fragen wir nun aber nach jenem Wissen, dessen Gewußtes 
‚eigenes gegenwärtiges Wirken kraft Wollens“ ist, dessen „Sinn“ also 
„eigenes gegenwärtiges Tun“ ist, so ergibt sich, wie bereits bemerkt 
wurde, daß es nicht das „Wollen“ ist, in welchem „eigenes gegen- 
wärtiges Wirken kraft Wollens“ gewußt ist, vielmehr ein besonderer 
Seelenaugenblick, welchen wir im Gegensatze zum „Wollen“ ein 
„Streben“ nennen. Während die Worte „tun“ und „tätig“ wirken, 
immerhin im gewöhnlichen Gebrauche auch Wirkensworte sind, so daß 
jedes besondere „Tun“ („tätiges Wirken“) durch ein „Etwas“ bezeichnet 
wird, mit welchem eine Wirkung solchen „Tuns“ („tätigen Wirkens‘)
	        
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