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IV. Kapitel.
„Der Hund ist ein Säugetier“, während Worte wie „Ich“ und „Dort“
sich niemals in eindeutig bezeichnenden Sätzen finden. Deshalb
können wir die „mehrsinnigen Satzfragmente“ auch „stetig mehr-
sinnige Satzfragmente“ nennen, während die „einsinnigen Satz-
fragmente“ nur „unstetig mehrsinnige Satzfragmente“ sein
können. Insoferne „einsinnige Satzfragmente“ auch „unstetig mehr-
sinnig“ sind, wecken sie die Vorstellung einer zahlenmäßig be-
stimmten Mehrheit von Gegenständlichen, z. B. „besonderes Tier“
und „Gashahn“, deren jedes in seinem besondernden Allgemeinen vor-
gestellt ist. Hingegen wecken „stetig mehrsinnige Satzfragmente‘“ die
Vorstellung einer zahlenmäßig unbestimmten Mehrheit von Gegen-
ständlichen, deren jedes keineswegs in seinem besondernden Allgemeinen
vorgestellt ist. Sagt man nun, daß ein. besonderes Wort, „Etwas be-
zeichnet“, „eine Bezeichnung für Etwas“ ist, so kann nur gemeint sein,
daß Behauptende, die Gedanken behaupten, in deren Gedachtem sich
jenes „Etwas“ als Gegenständliches findet, Sätze bilden, in welchen sich
jenes besondere Wort findet, daß also Behauptende mit jenem Worte
Etwas bezeichnen, oder genauer gesagt: Etwas (Gedanke) mit einem
Satze bezeichnend auch Etwas (Gegenständliches) mit jenem Worte
nennen. „Einsinnige Worte“ sind eben nichts anderes als „einsinnige
Satzfragmente“ und können nur in Beziehung zu „Sätzen“, welchen
sie angehören, erklärt werden. Da aber nun „einsinnige Satzfragmente“
die Vorstellung eines besonderen in Behauptungs-Wollen-Augenblicken
Gegenständlichen wecken, können sie dann ferner auch im Wege der
„Assoziation“ nicht mehr bloß die „ausfallende“ Vorstellung eines be-
sonderen in Behauptungs-Wollen-Augenblicken Gegenständlichen wecken,
sondern die Vorstellung eines besonderen Gegenstandes selbst.
Diese „assoziative Funktion“ der „einsinnigen Satzfragmente“,
welche ein „Derivat“ ihrer Funktion als „einsinniger Satzfragmente“,
also auch ein mittelbares „Derivat“ der Bezeichnungsfunktionen von
„Sätzen“ ist, wird aber häufig gemeint, wenn man sagt, daß ein
Wort „Etwas bezeichnet“, „Etwas nennt“, In Wahrheit besteht aber
das Urteil zu Recht: „voces significant res mediantibus con-
ceptibus“, d. h. Worte ‚bezeichnen‘, ‚nennen‘ Gegenstände nur
als Gegenständliches von besonderen Behauptungs- Wollenaugen-
blicken, oder ganz genau gesprochen: Mit Worten als Bestandteilen
von Sätzen bezeichnen Behauptende Gedanken als Besonderheiten
ihrer Behauptungs- Wollen- Augenblicke. Hingegen ist ein „Wort“,
nämlich ein „einsinniges Satzfragment‘“, niemals die „Bezeichnung“‘
eines Gegenstandes, da zwischen einem Gegenstande, z. B. einem „Tische“,
und einer in der Welt vorhandenen Bezeichnungsbesonderheit, z. B.
dem Lautkörperlichen „Tisch“, niemals ein Bezeichnungsverwirklichungs-
verhältnis (Zeichenverwirklichungsverhältnis) bestehen kann. Daß sich