Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

"9

.. Kapitel.

wird also an ihm nicht nur Etwas, nämlich die neue Bestimmtheitsbesonderheit
 „verwirklicht“, sondern auch Etwas, nämlich die
frühere Bestimmtheitsbesonderheit „entwirklicht“, so daß jede
„Wirkung“ zugleich „Verwirklichung“ und „Entwirklichung“
darstellt.
Sowohl die „Ursache“ als auch die „Wirkung“ umfassen also
zwei KEinzelwesen - Augenblickeinheiten, nämlich die „Ursache“ im
Zugleich den Wirkaugenblick des ersten Einzelwesens und den
Grundlageaugenblick des zweiten Einzelwesens, die „Wirkung“ hingegen
 im Nacheinander den „Grundlageaugenblick“ des zweiten
Einzelwesens und den „Wirkungsgewinnaugenblick“ des zweiten Einzelwesens.
 Die „Ursache“ gehört also stets den beiden in Wirkensbeziehung‘
 stehenden Einzelwesen zu, die Wirkung hingegen als Veränderung
 bloß dem die Wirkung erfahrenden Einzelwesen. Die „Ursache“
 also und die „Wirkung“, deren jede zwei Augenblickeinheiten
umfaßt, haben eine Augenblickeinheit, nämlich den Grundlageaugenblick
 des zweiten Einzelwesens gemeinsam, und daraus erklärt es sich
auch, daß in solchem Falle eine Wirkenseinheit zweier Einzelwesen,
und nicht bloß eine Veränderung, eine Folge, ein Nacheinander im
zweiten Einzelwesen gegeben ist. Aus der bloßen „Abfolge von Ereignissen“,
 aus einer Veränderung, die stets nur an einem Einzelwesen
festzustellen ist, läßt sich niemals eine Wirkenseinheit zweier Einzelwesen
 herauslesen.
In der Wirkenseinheit zweier Einzelwesen sind es also eigentlich
 nicht jene beiden Einzelwesen, welche zusammengehören, es gibt
keine Einheit von Einzelwesen schlechthin, ‘vielmehr gehören in einer
Wirkenseinheit nur zwei Augenblicke, von denen der eine dem
ersten Einzelwesen, der andere dem zweiten Einzelwesen zugehört, mit
einem dritten Augenblicke, welcher dem zweiten Einzelwesen zugehört,
zusammen, nämlich eben die „Ursache“ mit der „Wirkung“. Wir können
nicht nur in keinem einzigen Falle sagen, daß ein besonderes Einzelwesen
 mit einem anderen KEinzelwesen schlechthin zusammengehört,
sondern wir können auch in keinem einzigen Falle sagen, daß ein
Augenblick eines besonderen Einzelwesens mit einem Augenblicke eines
anderen Einzelwesens zusammengehört. Wohl aber können wir in
zahllosen Fällen sagen, daß mit einer „Ursache“, d, h. mit einem besonderen
 Augenblicke eines Einzelwesens und einem besonderen Augenblicke
 eines anderen KEinzelwesens einerseits, auch andererseits
 ein besonderer Augenblick des anderen Einzelwesens zusammengehört
 und in allen Fällen solcher Zusammengehörigkeit ergibt sich
eine „Wirkensbeziehung“ zweier Einzelwesen. Da jedes Kinzelwesen
 kraft eines ihm zugehörigen Augenblickes oder kraft einer ihm
zugehörigen Bestimmtheit wirkt, ist das eigentlich „Wirkende“ in der
            
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