Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

314

vl. Kapitel.

Nutzen von Etwas“, so muß jener verwirklichte Wert, der sich als
sein „Nutzen“ darstellt, ihm deshalb noch keinen „Genuß“ stiften, da
jemand um einen für ihn eingetretenen Nutzen nicht wissen muß.
Den Gegensatz zum „Nützen“ im Sinne von „Nützlich sein“ bildet das
„Schaden“ im Sinne von „Schädlich sein“. Mit dem Worte „Schaden“
bezeichnen wir solches identisches Allgemeines, das als identische oder
grundlegende oder fördernde Bedingung für die Verwirklichung besonderen
 Unwertes in Betracht kommt. Das Wort „schaden“ bezeichnet
also ein besonderes „identisches Verhältnis‘‘, das aber nicht gerade eine
besondere „identische Wirkenszusammengehörigkeit‘“ sein muß. „Identisches
 Schädliches“ nennen wir jedes identische Allgemeine, das
sich in solchem identischen Verhältnisse als identisches Bedingendes
findet, „identischen Schaden‘ nennen wir jene Unwertverwirküchung,
 zu welcher „besonderes identisches Schädliches‘‘ in einem identischen
 Verhältnisse steht bzw. auch jenen Unwert, der sich als identischer
 Gewinn in jener Wirkung findet, die insbesondere auch als eine
„Schädigung“ bezeichnet wird. Jede Zugehörigkeit besonderen „identischen
 Schädlichens‘‘ zu besonderem Einzelwesen nennen wir eine
„Schädlichkeit“ und solches Einzelwesen ein „schädliches Einzelwesen‘.
 „Schädlichkeit‘“ kann entweder eine „absichtliche Schädlichkeit“
 oder eine „zufällige Schädlichkeit‘, ferner entweder
sine „absichtlich wirkbare Schädlichkeit‘“ oder eine „absichtlich
 nicht wirkbare Schädlichkeit“ sein. Begreiflicherweise
gibt es aber kein Gegenstück zum „Benützen‘“, da niemand tätig
auf einen auf ihn selbst bezogenen Schaden zielt. Hingegen bildet das
Gegenstück zum „den Nutzen von Etwas haben“ das „den
Schaden von Etwas haben“, mit welch letzterer Rede gesagt wird,
daß in der Welt kraft besonderer Schädlichkeit ein auf besondere Seele
bezogener Unwert verwirklicht wurde, welche Seele wir den „Schadenbezogenen‘‘
 nennen. Jede Schädlichkeit nennen wir „Gefährlichkeit‘,
 woferne sich in der Welt auch noch einige, aber nicht alle Allgemeinen
 finden, welche als Bedingungen dafür in Betracht kommen,
daß kraft jener Schädlichkeit ein besonderer Schaden verwirklicht wird.
„Gefahr“ ist also jeder in der Welt vorhandene ‚„Gesamtzustand“, in
welchem sich einige, aber nicht alle Bedingungen für den Eintritt besonderen
 Schadens finden. Das Gegebene „Gefahr“ kann also auch
als „unvollständiger Schadenverwirklichungs-Gesamtzustand“
bezeichnet und ihm ein „unvollständiger Nutzenverwirklichungszustand‘
 an die Seite gestellt werden.
Wenn sich alle für eine besondere Leistung besonderen Menschens
an besonderem Orte in besonderem Weltzeitpunkte in Betracht kommenden
 Brauchbarkeiten in der Welt finden, so ist doch solche Leistung
für diesen Menschen an diesem Orte und in diesem Weltzeitpunkte
            
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