thumbs: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

der bewirtschaftenden Stelle käuflich liefern und auf Abruf ver 
laden mußten. Gegen widerstrebende Besitzer war auch eine Ent 
eignungsmöglichkeit gegeben. Die bewirtschaftenden 
Stellen hatten alle Ware, die sie auf diese Weise in die Hand be 
kamen, an die Neichsstelle zu melden, der das Bestimmungsrecht 
darüber zustand, ob und inwieweit sie zum Frischverbrauche inner 
halb des Bezirks der bewirtschaftenden Stelle verwendet werden 
durfte, an verarbeitende Betriebe zu liefern oder Bedarfsstellen 
in anderen Neichsteilen zuzuführen war. 
Das Ergebnis dieser Maßnahmen hat befriedigt. Von der 
Ermächtigung, diese Absatzregelung und Zwangserfassung durch 
zuführen, wurde in großem Umfange in fast allen 
Teilen des Reiches Gebrauch gemacht. Für Kohl 
rüben und Runkelrüben wurde sie schließlich auf An 
ordnung der Reichsstelle überall eingeführt, da hier große An 
forderungen zur Deckung des Bedarfs für das Heer, für die 
Marmeladenfabrikation (Runkelrüben als Streckungsmittel), für 
die Kaffee-Ersatz-Jndustrie, die Sauerkrautfabriken uird schließlich, 
soweit Kohlrüben in Frage kommen, auch der großen Städte, die 
diese in frischem Zustande als Gemüse-Ersatz brauchten, vorlagen. 
Es sind auf diese Weise große Mengen von Gemüse erfaßt und in 
zweckentsprechender Weise verteilt worden. Die mit dieser 
Regelung gegebene Übersicht hat auch wesentlich dazu beigetragen, 
die glatte Abwickelung der Lieferungsverträge zu gewährleisten 
und die Preisbildung durch Zurückdrängung des Schleichhandels 
rn beeinflussen. 
5. Das Wirtschaftsjahr 1918. 
Die Erfahrungen des Jahres 1917 haben gezeigt, daß die 
Grundlagen der Bewirtschaftung durch die Neichsstelle sich bewährt 
haben. Das soll nicht bedeuten, daß sich der Verkehr mit Gemüse 
und die Versorgung der Bevölkerung damit allenthalben klaglos 
gestaltet hätte. Bei den Schwierigkeiten, die dieses Gebiet der 
Nahrungsmittelwirtschaft bietet, und die sich mit der Dauer des 
Krieges naturgemäß steigern mußten, kann das erstrebenswerte 
Ziel der Arbeit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur das sein, 
erträgliche Zustände zu schaffen. Es ist unmöglich, daß jeder die 
Menge an Gemüse, die er wünscht, dasjenige Gemüse oder Gemüse- 
Erzeugnis, dem er den Vorzug vor anderen gibt, zu einen, an 
sich erwünschten niedrigen Preise erhält; dazu ist der Bedarf zu 
sehr ins Ungemessene gestiegen, die Steigerung der Erzeugung 
hat ihm, durch die Kriegsverhältnisse bedingt, nicht folgen können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.