der bewirtschaftenden Stelle käuflich liefern und auf Abruf ver
laden mußten. Gegen widerstrebende Besitzer war auch eine Ent
eignungsmöglichkeit gegeben. Die bewirtschaftenden
Stellen hatten alle Ware, die sie auf diese Weise in die Hand be
kamen, an die Neichsstelle zu melden, der das Bestimmungsrecht
darüber zustand, ob und inwieweit sie zum Frischverbrauche inner
halb des Bezirks der bewirtschaftenden Stelle verwendet werden
durfte, an verarbeitende Betriebe zu liefern oder Bedarfsstellen
in anderen Neichsteilen zuzuführen war.
Das Ergebnis dieser Maßnahmen hat befriedigt. Von der
Ermächtigung, diese Absatzregelung und Zwangserfassung durch
zuführen, wurde in großem Umfange in fast allen
Teilen des Reiches Gebrauch gemacht. Für Kohl
rüben und Runkelrüben wurde sie schließlich auf An
ordnung der Reichsstelle überall eingeführt, da hier große An
forderungen zur Deckung des Bedarfs für das Heer, für die
Marmeladenfabrikation (Runkelrüben als Streckungsmittel), für
die Kaffee-Ersatz-Jndustrie, die Sauerkrautfabriken uird schließlich,
soweit Kohlrüben in Frage kommen, auch der großen Städte, die
diese in frischem Zustande als Gemüse-Ersatz brauchten, vorlagen.
Es sind auf diese Weise große Mengen von Gemüse erfaßt und in
zweckentsprechender Weise verteilt worden. Die mit dieser
Regelung gegebene Übersicht hat auch wesentlich dazu beigetragen,
die glatte Abwickelung der Lieferungsverträge zu gewährleisten
und die Preisbildung durch Zurückdrängung des Schleichhandels
rn beeinflussen.
5. Das Wirtschaftsjahr 1918.
Die Erfahrungen des Jahres 1917 haben gezeigt, daß die
Grundlagen der Bewirtschaftung durch die Neichsstelle sich bewährt
haben. Das soll nicht bedeuten, daß sich der Verkehr mit Gemüse
und die Versorgung der Bevölkerung damit allenthalben klaglos
gestaltet hätte. Bei den Schwierigkeiten, die dieses Gebiet der
Nahrungsmittelwirtschaft bietet, und die sich mit der Dauer des
Krieges naturgemäß steigern mußten, kann das erstrebenswerte
Ziel der Arbeit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur das sein,
erträgliche Zustände zu schaffen. Es ist unmöglich, daß jeder die
Menge an Gemüse, die er wünscht, dasjenige Gemüse oder Gemüse-
Erzeugnis, dem er den Vorzug vor anderen gibt, zu einen, an
sich erwünschten niedrigen Preise erhält; dazu ist der Bedarf zu
sehr ins Ungemessene gestiegen, die Steigerung der Erzeugung
hat ihm, durch die Kriegsverhältnisse bedingt, nicht folgen können.