Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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II. Kapitel.

eine Seele zu besonderem Wünschen gelangen soll, muß ihr stets zunächst
 eine besondere Unlust zugehören, und sie gelangt dann von
einem Seelenaugenblicke, dem eine Unlust, die auch im späteren „Wünschen“
 zu finden ist, aber noch nicht der „Gedanke im späteren Wünschen“
 zugehört, zu einem Seelenaugenblicke, dem jene Unlust und
auch ein „Gedanke im Wünschen“ zugehört. In jedem einem besonderen
Wünschen einer besonderen Seele unmittelbar vorangehenden Seelenaugenblicke
 finden wir nun neben jener Unlust, welche sich später im
Wünschen findet, einen besonderen Gedanken, welchen wir, von einem
besonderen Wünschen „nach rückwärts“ zu seinen Bedingungen blickend,
den „besonderes Wünschen bedingenden Gedanken“ nennen,
während wir die Unlust in jenem dem Wünschen unmittelbar vorangehenden
 Seelenaugenblicke die „besonderes Wünschen be:
dingende Unlust“ nennen. Den einem besonderen Wünschen unmittelbar
 vorangehenden Seelenaugenblick nennen wir den „besonderes
 Wünschen bedingenden Seelenaugenblick“ und die
hm zugehörigen Bestimmtheiten die „besonderes Wünschen bedingenden
 seelischen Bestimmtheiten“.
In jedem Gedanken nun, der einem, einem besonderen Wünschen
unmittelbar vorangehenden Seelenaugenblicke zugehört, ist eine solche
Reihe von Veränderungen besonderen Einzelwesens (oder besonderer
Einzelwesen) gedacht, in welcher sich die wirkende Bedingung dafür
finden würde, daß der Denkende, unter Verbesserung des die eigene
Seele betreffenden Interessengesamtzustandes, eine besondere Lust gewinnt,
 also eine Veränderungsreihe, in welcher sich ein besonderer
Wirkwert für den Denkenden finden würde. Ist nun eine besondere
Seele von einem ein besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugenblicke
 zu jenem Wünschen gelangt, so verändert sie sich hinsichtlich
 der Denkbestimmtheit, indem an Stelle des besonderes
Wünschen bedingenden „Gedankens“ der „Gedanke in jenem besonderen
 Wünschen“ tritt. Allerdings ist es wahr, daß die Seele sich
mit jeder Veränderung ganz verändert, da Lust oder Unlust einer
Seele von dem gesamten Gegenständlichen des besonderen
Seelenaugenblickes abhängen, so daß mit jeder Veränderung der Seele
auch das ihr zugehörige Fühlen sich wenigstens hinsichtlich seiner
‚Stärke“ ändert. Wir können aber, wenn wir die Veränderung einer
Seele von dem besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugenblicke
zum „Wünschen“ betrachten, die „Stärkeveränderung“ der Unlust ohne
Schaden außer acht lassen, weil es die Unlust an einem und
demselben Gegenständlichen ist, welche beiden Seelenaugen-Slicken
 zugehört. Das nun, was die wünschende Seele gegenüber
dem vorangegangenen Seelenaugenblicke gewonnen hat, zeigt sich
darin. daß im „Gedanken im Wünschen“ jene Veränderungsreihe. welche
            
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