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II. Kapitel.
„Wünschen, das von Bedingungen abhängt“. Da aber die
Worte „unbedingtes Wünschen“ und „bedingtes Wünschen“ den Anschein
erwecken, es handle sich um zwei Arten des Wünschens, empfiehlt
es sich, jene Worte überhaupt zu streichen und den fraglichen
Gegensatz durch die Worte „Wünschensgewißheit“ („gewisses
Wünschen“) und „Wünschensungewißheit“ („ungewisses
Wünschen“) zu bezeichnen. Jener, dem eine „Wünschensgewißheit“
zugehört, weiß entweder, daß ihm gegenwärtig besonderes Wünschen
zugehört oder daß ihm künftig besonderes Wünschen zugehören wird,
so daß auch, wenn „Gewißheit eigenen gegenwärtigen Wünschens“
vorliegt, einfach von „Wünschen“ gesprochen werden kann. Jener hingegen,
dem eine „Wünschensungewißheit“ zugehört, weiß, daß es unmittelbar
möglich sei, daß ihm besonderes Wünschen zugehörig
werde, daß er aber nicht wisse, ob sämtliche Bedingungen für den Gewinn
jenes Wünschens in der Welt gegeben sind. Es liegt also, wenn
wir insbesondere von „gewissem gegenwärtigem Wünschen“
und „ungewissem Wünschen“ sprechen, ein Gegensatz zwischen
einem „besonderen eigenen Wünschen“ und „besonderem
Gedanken an eigenes besonderes Wünschen“ vor. Jener,
der sagt, daß er Etwas „unbedingt“ wünsche, sagt, daß ihm jenes besondere
Wünschen zugehört, jener aber, der sagt, daß er Etwas „bedingt
wünsche“, sagt, daß ihm jenes besondere Wünschen nicht zugehört,
wohl aber der Gedanke, daß es ihm „vielleicht“ zugehören werde,
Deshalb antwortet auch jener, der Etwas „unbedingt wünscht“, auf die
Frage, ob er es wünsche, mit „Ja!“, hingegen jener, der Etwas „bedingt“
wünscht, auf die gleiche Frage mit den Worten: „Ich weiß
noch nicht“ oder „Das hängt noch von diesem oder jenem
ab!“, Da nun das, wovon ein „bedingtes Wünschen“ noch „abhängig“
gewußt ist, stets in der Welt jenem Denkenden gegenwärtig nicht gegebene
Bedingungen für den Eintritt solcher Ereignisreihe sind, in
welcher die eigene Seele eine noch fehlende Bedingung jenes besonderen
Wünschens und somit jenes Wünschen gewinnen würde, können wir
in solchem Falle die „ausständige unmittelbare wirkende Bedingung“
die „ungewisse unmittelbare wirkende Bedingung“, hingegen
jenes Ereignis, in welchem dem Gehirn solche Bestimmtheit zugehörig
werden kann, das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ nennen.
Jene Ereignisse, auf welche das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ folgen
würde, in welchen also die „ungewissen mittelbaren wirkenden
Bedingungen“ liegen würden, nennen wir die „ungewissen
mittelbaren Ereignisse“ und die ganze Ereignisreihe, in welcher
das ungewisse Wünschen gewonnen würde, die „ungewisse Eregignisreihe“.