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auf das landwirthschaftliche Rechnungswesen ; auf die practische 
Kenntniss der Marktverhältnisse und der Creditanstalten und 
dergleichen mehr. Das tiefere Studium der Wissenschaft da 
gegen sollte den höheren landwirthschaftlichen Schulen vorhe- 
behalten bleiben. 
h) Vereinigungen der Grundbesitzer untereinander zum An 
kauf grösserer Maschinen zum gemeinschaftlichen Gebrauch. 
Solche Vereinigungen müssen ganz frei bestehen; der Staat 
darf sie nur durch indirecte Mittel ins Lehen rufen. 
c) Landwirthschaftliche Genossenschaften zum gemein 
schaftlichen Betriebe grösserer Güter. Solche Genossenschaften 
können beruhen auf gemeinschaftlichem Besitz oder Pacht, oder 
auf der Zusammenlegung mehrerer kleiner Güter zum gemein 
schaftlichen Betriebe auf Grund eines Contractes. Sie haben 
den Vortheil, dass sie aus allen technischen Erfindungen einen 
Nutzen ziehen können, dass sie überhaupt den Grossbetrieb 
durch Kleincapitalisten ermöglichen. — Das Bestehen grösserer 
Güter neben den kleinen ist von wohlthätiger Wirkung, mögen 
sie in Händen von Genossenschaften oder in denen einzelner 
arbeitsamer Landwirthe sein. Sie dienen den kleineren Wirth- 
schaften zum Vorbild und sind auch besser dazu geeignet, mit 
den neuen Erfindungen Versuche anzustellen. Kleinere Besitzer 
entscheiden sich in der Regel zur Annahme von Neuerungen, 
erst wenn diese in der Praxis sich bewährt haben. 
d) Creditanstalten. Wo diese nicht frei entstehen, kann 
der Staat sie durch indirecte Massregeln (zeitweilige Steuer 
freiheiten u. dergl.) ins Leben rufen, denn sie sind von zu 
grosser Wichtigkeit für die Landwirthschaft. So wie der Staat 
aber einer solchen Anstalt eine Bevorzugung gewährt, muss 
er auch von ihr verlangen, dass sie sich ihrem Zweck aus 
schliesslich widmet, denn nur auf diese Weise kann das Ziel 
vollständig erreicht werden. — Solche Banken können durch 
Privatunternehmer ins Leben gerufen werden, oder sie können 
genossenschaftlicher Natur sein; beide Formen haben ihre Vor 
züge, und es ist wünschenswerth, dass sie nebeneinander be-
	        
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