Metadata : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Eingabe  an  den  Reichstag  seitens  des  Steuerausschusses  des
Deutschen  Brauerbundes  zum  Ausdruck  kommen,  machen  3,85
Mark  fürs  Hektoliter  wahrscheinlich.  Hierzu  kommt  noch  die
naturnotwendige  Verbrauchsminderung  infolge  Erhöhung  der
Bierpreise,  Herabsetzung  der  Schankgefäße  usw.  usw.  Die  Fachzeitungen ­
  sprechen  sich  sehr  ruhig  und  sachlich,  ganz  leidenschaftslos ­
  über  diese  Dinge  aus.  Sie  berechnen  die  Gesamtmehrbelastung ­
  mit  3  Mk.  fürs  Hektoliter,  und  zwar  2,45  Alk.
durch  die  geplante  Steuer,  55  Pf.  durch  die  beschlossenen
Zollerhöhungen.  Nehmen  wir  jedoch  hier  nur  2,25  Mk.
Mehrbelastung  durch  die  Folgen  der  neuen  Steuer  au.
Die  Übergangsabgabe  des  bayerischen  Bieres  beträgt,
wie  oben  wiederholt  bemerkt,  bis  jetzt  2  Mk.  fürs  Hektoliter. ­
  Soll  sie  denselben  Schutz  gewähren  wie  seitdem,  so
müßte  sie  somit  auf  4,25  Alk.  fürs  Hektoliter  ansteigen.  Airstatt ­
  mit  4,25  Mk.,  wird  jedoch  die  neue  Übergangsabgabe
nur  mit  3,25  Mk.  in  Aussicht  genommen.  Das  heißt  also,
die  bayerischen  Brauereien  erhalten  im  Kampf  gegen  die  norddeutsche ­
  Brauindustrie  einen  Voraus  von  1  Mk.  fürs  Hektoliter. ­
  Wir  nannten  das  den  Gnadenstoß  für  weite  Kreise
des  norddeutschen  Braugewerbes  und  werden  es  erläutern.
Wiederholt  wurden  von  den  Regierungen  Steuerentwürfe
dem  Reichstage  vorgelegt.  Es  war  natürlich,  daß  jedes  Mal
auch  die  Frage  der  Übergangsabgabe  erörtert  wurde,  sowohl
in  den  Angaben  seitens  der  Brauereien  als  auch  im  Reichstage
selbst.  Niemals  hat  man  dabei  in  Norddeutschland  angenommen, ­
  daß  hierbei  noch  eine  neue  Schädigung  der  norddeutschen ­
  Brauereien  eintreten  könnte.  Wenn  man  deshalb
jetzt  in  den  betreffenden  Kreisen  ganz  verblüfft  ist,  bedarf
dies  keiner  weiteren  Erörterung.
Alle  die  in  norddeutschen  Brauereien  steckenden  Wertanlagen ­
  wurden  auf  Grund  der  seitherigen  Bestimmungen
gemacht,  nur  auf  dieser  Grundlage  waren  sie  lebensfähig.
Nun  kommt  der  Gesetzgeber  und  wirft  dies  alles  mit  einem
Male  über  den  Haufen!  Was  nützt  allen  diesen  wirtschaftlichen ­
  Existenzen  ein  Deuteln  über  den  Zollvereinsvertrag?  Sie
vertrauten  dem  Schutz  des  Staates,  in  dein  sie,  auf  Grundlage ­
  seiner  Gesetze,  sich  mit  ihrem  Vermögen  ansiedelten;  soll
sich  nun  alles  gegen  sie  wenden  dürfen?  Bei  dieser  Frage
dürften  doch  allein  die  tatsächlichen  Verhältnisse  den  Ausschlag ­
  geben!
Erläutern  wir  nun,  wodurch  es  den  bayerischen
Brauereien  möglich  ist,  schon  jetzt  billiger  anzubieten,  als  die
hiesigen  Geschäfte.  Da  sie  Steuerrückvergütung  haben,  arbeiten
sie  nach  hier  unter  denselben  Bedingungen,  wie  Norddeutschland, ­
  nicht  teurer,  aber  auch  nicht  wesentlich  billiger.
            
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