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Eingabe an den Reichstag seitens des Steuerausschusses des
Deutschen Brauerbundes zum Ausdruck kommen, machen 3,85
Mark fürs Hektoliter wahrscheinlich. Hierzu kommt noch die
naturnotwendige Verbrauchsminderung infolge Erhöhung der
Bierpreise, Herabsetzung der Schankgefäße usw. usw. Die Fachzeitungen
sprechen sich sehr ruhig und sachlich, ganz leidenschaftslos
über diese Dinge aus. Sie berechnen die Gesamtmehrbelastung
mit 3 Mk. fürs Hektoliter, und zwar 2,45 Alk.
durch die geplante Steuer, 55 Pf. durch die beschlossenen
Zollerhöhungen. Nehmen wir jedoch hier nur 2,25 Mk.
Mehrbelastung durch die Folgen der neuen Steuer au.
Die Übergangsabgabe des bayerischen Bieres beträgt,
wie oben wiederholt bemerkt, bis jetzt 2 Mk. fürs Hektoliter.
Soll sie denselben Schutz gewähren wie seitdem, so
müßte sie somit auf 4,25 Alk. fürs Hektoliter ansteigen. Airstatt
mit 4,25 Mk., wird jedoch die neue Übergangsabgabe
nur mit 3,25 Mk. in Aussicht genommen. Das heißt also,
die bayerischen Brauereien erhalten im Kampf gegen die norddeutsche
Brauindustrie einen Voraus von 1 Mk. fürs Hektoliter.
Wir nannten das den Gnadenstoß für weite Kreise
des norddeutschen Braugewerbes und werden es erläutern.
Wiederholt wurden von den Regierungen Steuerentwürfe
dem Reichstage vorgelegt. Es war natürlich, daß jedes Mal
auch die Frage der Übergangsabgabe erörtert wurde, sowohl
in den Angaben seitens der Brauereien als auch im Reichstage
selbst. Niemals hat man dabei in Norddeutschland angenommen,
daß hierbei noch eine neue Schädigung der norddeutschen
Brauereien eintreten könnte. Wenn man deshalb
jetzt in den betreffenden Kreisen ganz verblüfft ist, bedarf
dies keiner weiteren Erörterung.
Alle die in norddeutschen Brauereien steckenden Wertanlagen
wurden auf Grund der seitherigen Bestimmungen
gemacht, nur auf dieser Grundlage waren sie lebensfähig.
Nun kommt der Gesetzgeber und wirft dies alles mit einem
Male über den Haufen! Was nützt allen diesen wirtschaftlichen
Existenzen ein Deuteln über den Zollvereinsvertrag? Sie
vertrauten dem Schutz des Staates, in dein sie, auf Grundlage
seiner Gesetze, sich mit ihrem Vermögen ansiedelten; soll
sich nun alles gegen sie wenden dürfen? Bei dieser Frage
dürften doch allein die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag
geben!
Erläutern wir nun, wodurch es den bayerischen
Brauereien möglich ist, schon jetzt billiger anzubieten, als die
hiesigen Geschäfte. Da sie Steuerrückvergütung haben, arbeiten
sie nach hier unter denselben Bedingungen, wie Norddeutschland,
nicht teurer, aber auch nicht wesentlich billiger.