Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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wirtschaften hauptsächlich auch durch die Frondienste der Indianer 
betrieben***). Und nun kann gerade in diesem Zusammenhang auch 
die Anspannung und Steigerung der Fronden durch die deutsche 
Gutsherrschaft nicht mehr auffallen oder gegen den kapitalistischen 
Charakter derselben ins Treffen geführt werden. Auch da bedient 
sich der Kapitalismus der Naturalwirtschaft, weil er dadurch 
billigere Arbeitskräfte gewinnt, oder anders ausgedrückt, höheren 
Gewinn erzielte als mit teuer bezahlten Lohnarbeitern. 
So ermöglichte die Koexistenz von Natural- und Geldwirtschaft 
eine Verwertung ersterer zu kapitalistischen Tendenzen im Zeitalter 
vorgeschrittener Geldwirtschaft. Beide, Natural- und Geldwirtschaft, 
erscheinen da enge verknüpft und unterstützen einander gegenseitig. 
Das Gewinnstreben der großen Unternehmer betätigt sich gerade 
in der Verwendung von Naturalien zu Zahlungszwecken und 
vermag die wirtschaftliche Abhängigkeit von Hintersassen und 
Arbeitern mißbräuchlich auszunützen, indem sie diese zur Abnahme 
minderwertiger Waren gegen hohen Preis nötigen?*). 
Endlich sei hier auch noch darauf hingewiesen, daß gerade der 
Geldkapitalismus der neueren Zeit einen großen Teil seines Ver- 
mögens und Gewinnes in Grundbesitz anlegte und eben dadurch 
seinen Reichtum dauernd gesichert hat. Das haben in Italien die 
Florentiner (Medici) und andere Bankiers schon am Ausgang des 
Mittelalters, und auch in Deutschland verschiedene Kaufmanns- 
familien, besonders Jakob Fugger der Reiche (+ 1525), ebenso getan, 
der in Schwaben derart großen Grundbesitz erwarb, daß der 
Gedanke auftauchen konnte, er habe die Wiederaufrichtung des 
alten Herzogtums Schwaben für das Haus Fugger angestrebt!®), 
Tatsächlich hat eben dieser Großgrundbesitz später die Fugger vor 
dem finanziellen Ruin bewahrt, der bei anderen großen Geld- 
kapitalisten in Deutschland nachher infolge von Finanzkrisen ein- 
getreten ist. 
133) Siehe oben S. 213. 
134) Siehe oben S. 208. . 
x Vgl. J. Strieder, Jakob Fugger d. Reiche (1926), bes. S. 90 ff.
	        
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