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Irreführend ist auch der namentlich von den englischen Logikern,
wie Mill, Cairnes u. a., so sehr beliebte Gegensatz von „deduk-
tivem‘“ und „induktivem‘“ Verfahren. In Wirklichkeit besteht dieser
Gegensatz grundsätzlich nicht. Was jene Männer das „deduktive‘‘
Verfahren nennen und was sie auf die Nationalökonomie angewandt
wissen wollen, ist genau genommen das Verfahren der Subsumtion
einzelner Fälle unter die auf induktivem Wege gewonnenen „Gesetze‘‘
oder allenfalls die Ableitung spezieller Gesetze aus allgemeinen und
allgemeinsten Gesetzen. Immer bleibt das Verfahren, mittels dessen
man zu jenen allgemeinen Gesetzen gelangt, das der Induktion.
Die Unterscheidung von „exakten“ und „nichtexakten‘“ Gesetzen
hat also bei Menger gar keinen rechten Sinn. Diesen erhält sie nur,
wenn man „exakt“ diejenigen nennt, die die Ableitung eines Ge-
setzes aus reinen Quantitäten vornimmt, so daß also das Gesetz in
einer mathematischen Formel ausgedrückt werden kann. Was Menger
unter „exakt‘“ versteht, wird diesem Begriffe keineswegs gerecht.
Und in dem Punkte hat Schmoller in seiner Polemik mit Menger
das Richtige getroffen, wenn er meinte: der Leiter eines physikali-
schen oder chemischen Laboratoriums würde einen Studenten hinaus-
werfen, der mit dem Mengerschen Begriff von „Exaktheit‘“ arbeiten
wollte.
Mengers Theorie von der Gesetzesbildung gehört überhaupt zu
den schwächsten Teilen seines Buches. Er macht sich eines ständigen
Schwankens zwischen zwei Gesetzesbegriffen schuldig: dem Begriff
des Naturgesetzes, das Erscheinungen der Erfahrung ordnen soll, und
dem Begriff eines „Gesetzes“ (das aber kein Gesetz in irgendwelchem
vernünftigen Sinne ist) des wirtschaftlichen Verhaltens. Diese Ge-
setze nennt er „Gesetze der Wirtschaftlichkeit‘. Damit gleitet er
natürlich auf eine völlig andere Ebene ab, als die ist, auf der sich
im allgemeinen seine Untersuchungen bewegen.
Ich habe den nationalökonomischen Gesetzesbegriff naturwissen-
schaftlicher Prägung nur an der subjektivistischen Richtung ver-
deutlicht. Im Grunde derselbe ist er bei allen Spielarten der ordnen-
den Nationalökonomie. Gesetze — richtig verstanden im Sinne dieser
Forschungsmethode — sind in höchster Vollendung Formeln, in
denen die Regelmäßigkeiten im Zeitablauf der Erscheinungen em-