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besonderen Sphären der Kultur bestimmen und abgrenzen: Recht,
Staat, Sprache, Kunst usw. Jene Ideen, die ein Urphänomen erfassen
und den Geist in einem seiner Wesenszüge widerspiegeln. Für die
Nationalökonomie ist diese inhaltbestimmende, abgrenzende Idee die
Idee der Wirtschaft in dem bereits umschriebenen Sinne. Ich will
ihren Inhalt nun noch etwas genauer dahin bestimmen, daß Wirtschaft
jene Aufgabe des Menschen bezeichnet, die ihm bei der Vertreibung
aus dem Paradiese auferlegt wurde: im Schweiße seines Angesichts
sein Brot zu essen, das heißt in beständigem Ringen mit den Natur-
gewalten, in beständiger Spannung zwischen Bedürftigkeit und Be-
friedigtheit, zwischen „Bedarf und Deckung‘“ den wesentlichsten Teil
seines Lebens zu verbringen. Wenn wir diesen Inhalt der Wirtschaft
voll ausschöpfen, so finden wir, daß stets drei Bestandteile darin ent-
halten sind:
a) Die Wirtschaftsgesinnung oder der subjektive Geist; das
heißt: der Inbegriff der die wirtschaftenden Menschen bestimmenden
Zwecksetzungen, Beweggründe und Verhaltungsregeln.
b) Geordnetheit: Alles wirtschaftliche Handeln ist „wirksames“
Handeln und somit, da der Mensch — seinem Wesen nach, wie wir
sahen — in Gesellschaft lebt, ein Handeln zwischen mehreren Men-
schen. Sobald aber ein vernünftiges Handeln unter mehreren erfolgt,
bedarf der (subjektive) Plan, der ihm zugrunde liegt, einer Objekti-
vierung, wodurch allein er richtungweisend für die mehreren wird.
Einen objektivierten Plan nennen wir aber eine Ordnung. Geordnet-
heit ist daher der zweite Bestandteil, den das Wirtschaften enthält.
Wir können ihn gleichsam als die Form des Wirtschaftslebens be-
zeichnen.
c) Technik: Da es sich bei der Wirtschaft um Sachgüterbeschaf-
fung handelt, so muß der Mensch Mittel anwenden, Dinge der
äußeren Natur seinem Bedarfe gemäß zu gestalten. Diese Mittel oder
dieses Verfahren nennen wir Technik. Sie bildet gleichsam den
Stoff des wirtschaftlichen Prozesses.
Baumwollspinnen beispielsweise ist ein Vorgang des Wirtschafts-
lebens. Zu ihm gehört: die Zwecksetzung des Wirtschaftssubjektes,
gehören die Maximen, die dessen Verhalten bestimmen: ob Geld-
erwerb. ob Bedarfsbefriediegung das Ziel ist, ob der Betrieb rationa-