Zweiter Teil
Die drei Nationalökonomien
Frster Abschnitt
Die richtende Nationalökonomie
Viertes Kapitel
Die Erkenntnisziele der richtenden Nationalökonomie
Die richtende Nationalökonomie will lehren nicht sowohl das, was
m Wirklichkeit{ unter der hier immer soviel wie Verwirklichung in
Raum und Zeit, wo es sich um Kulturerscheinungen handelt, also
soviel wie Geschichte verstanden wird) ist, als vielmehr das, was
sein soll. Ihre Verireter fassen also die Nationalökonomie als eine
Normwissenschaft auf.
Diese „normative‘“ Nationalökonomie (ein Ausdruck, der jetzt oft
in sehr salopper Weise gebraucht wird und seiner Vieldeutigkeit
wegen lieber vermieden werden sollte) hat als Gegensatz die „explika-
tive‘ Nationalökonomie, die die Zusammenhänge der Wirklichkeit er-
kennen will. Sie ist nicht etwa gleichzusetzen dem, was man üblicher-
und sehr verschwommenerweise als „praktische‘“ Nationalökonomie
bezeichnet. Diese ist, wenn man dem Worte überhaupt einen ver-
aünftigen Sinn unterlegen will, wie wir noch genauer sehen werden,
3ine Lehre, die es sich zur Aufgabe macht, Mittel für gesetzte Zwecke
aufzufinden, das heißt also (in der Kantschen Sprechweise) hypo-
thetische Imperative, „Imperative der Geschicklichkeit‘“ aufzustellen,
and die sich dadurch als Kunstlehre zu erkennen gibt: siehe darüber
das 117. Kapitel.
Noch viel weniger hat die richtende Nationalökonomie zu tun mit
der „teleologischen‘‘ oder Zweck-Mittel-Betrachtungsweise, die nichts
anderes als die Anwendung einer bestimmten Arbeitsidee bedeutet