7
seiner Gedanken. Überall, wo „Werturteile‘“ in nationalökonomischen
Werken gefällt werden, haben wir solche Überreste und Spuren vor
uns, wie das später noch zu begründen sein wird. Aber auch, wo wir
den Versuchen einer „Zurechnung‘“ bestimmter Einkommensbeträge
zu bestimmten Produktionsleistungen begegnen, stehen wir vor Rudi-
menten des sozialen Rationalismus. Was es nun mit diesem wie mit
aller richtenden Nationalökonomie erkenntnistheoretisch eigentlich
auf sich hat, soll im folgenden Kapitel untersucht werden.
Sechstes Kapitel
Die Erkenntniswege der richtenden Nationalökonomie
1. Die Begründung der richtenden Nationalökonomie durch
ihre Vertreter
Als das der richtenden Nationalökonomie eigentümliche Erkennt-
nisziel hatten wir die Erkenntnis des Seinsollenden aufgefunden.
„Sein‘‘ und „Sollen“ sind nach dieser Auffassung gleicherweise
Gegenstände der Erkenntnis, darauf kommt es an. Es handelt sich
nicht darum, Postulate für praktisches Verhalten aufzustellen — das
mögen temperamentvolle Vertreter dieser Richtung nebenbei tun —,
sondern darum, zu erkennen, was gut und böse, ja sogar: was
„richtig“ und „falsch‘“ in der Wirtschaft ist. Die wenigsten National-
ökonomen; die dieses schwindelnd hohe Ziel erstrebten, sind sich
überhaupt der Kühnheit ihres Unterfangens bewußt geworden. Nur
wenige haben es unternommen, es zu rechtfertigen. Meist haben es für
sie ihre Philosophen getan, denen sie gefolgt sind und an die wir
uns nun vornehmlich halten müssen, wenn wir nach einem Nachweise
der Notwendigkeit oder auch nur Zulässigkeit der sonderbaren Ziel-
setzung Ausschau halten. Denn sonderbar muß dem unbefangenen
Verstande der Gedanke anmuten: es könne auf dem Wege der
„Wissenschaft“ als richtig oder falsch festgestellt werden, was jemand
tun soll. Aber natürlich ist der „unbefangene Verstand‘, den wir auch
als „gesunden Menschenverstand“ zu bezeichnen pflegen, kein höchster
Richter in verwickelten wissenschaftlichen Fragen. Wir müssen des-
halb ohne alle Voreingenommenheit an die Untersuchung des Pro-
blems herantreten.