Full text: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit einfacher Stimmen: 
mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 
Vorsitzenden. 
Bei Entscheidung über die Zahlungspflicht des Erstversicherers 
stimmen lediglich Erstversicherer und Reich ab. Kommt eine Einigung 
nicht zustande, so darf die Anweisung der Zahlung auf den Fonds nur 
nach schiedsrichterlicher Feststellung ($ 12 der Allgemeinen Ver- 
sicherungsbedingungen) erfolgen. 
85. 
Die Ausschußsitzungen finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit 
statt. Die Mitglieder des Ausschusses sind verpflichtet, über den 
Gegenstand der gepflogenen Verhandlungen und den Inhalt der dem 
Ausschuß unterbreiteten Vorlagen und der von ihm getroffenen Ent- 
scheidungen strengstes Stillschweigen zu beobachten. 
$ 6. 
Die Tätigkeit der Ausschußmitglieder ist ehrenamtlich. 
Eine Vergütung etwa für die Mitglieder entstandener Reise, 
kosten erfolgt auf Antrag durch die Export-Kredit-Versicherungsstelle. 
AS
	        
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