aus dem Young-Plan und aus einer Steuerumlagerung für eine
Entlastung an jenen Stellen freizumachen seien, wo die Entlastung
am unmittelbarsten und wirksamsten der Gesamtheit der Volkswirt—
schaft zugute kommen würde. Die Entwicklung ist einen anderen
Weg gegangen. Man stellte es eine Zeitlang so dar, als ob lediglich
die jähe Forderung des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht auf
Bereitstellung außerordentlicher Tilgungsmittel von 450 Millionen
die Wendung gebracht hätte. In Wirklichkeit war es weniger eine Wen—
dung von Tatsachen als eine Wendung der Erkenntnis von der Un—
haltbarkeit der Kassenlage des Reiches und des wachsenden Fehlbetrages
des außerordentlichen Haushalts, verschärft durch die ungünstige Ent⸗
wicklung der Ist-Einnahmen des Reiches. Man hatte sich jahre—
lang daran gewöhnt, Ausgaben auf den außerordentlichen
Haushalt zu übernehmen, die nicht werbende Ausgaben waren,
wie das die Reichsverfassung verlangt. Man setzte dies Verfahren
auch fort, als die Lage des Kapitalmarktes offenkundig nicht mehr
zuließ, die notwendigen Anleihen zur Bestreitung dieser an sich nicht
anleihefähigen Ausgaben aufzunehmen; endlich, als die Anleihen
versagten, griff man zu Kassenmitteln des ordentlichen Haushalts.
Der Reparationsagent wandte sich mehr als einmal dagegen; auch
die Finanzminister haben 1927, 1928 und 1929 ihre bessere Er—
kenntnis nicht verhehlt. So wurden in den Jahren 1924 bis 1929
im außerordentlichen Haushalt 33/, Milliarden Nettoausgaben
genehmigt, während bestenfalls die Hälfte echte außerordentliche
Ausgaben waren und von diesen wieder ein großer Teil keine An—
leihedeckung fand. Zwar stehen dem Ansprüche des Reiches auf
Rückzahlung von Darlehen aus dem außerordentlichen Haushalt
gegenüber, aber sie sind zu einem erheblichen Teil wohl ebensowenig
wie die bewilligten Anleihen zu verwirklichen. Anderseits ist in
den Jahren 1924 bis 1929 der überwiegende Teil der aus ein—
maligen Einnahmen angesammelten Mittel, wie vor allem der
Münzgewinn, dem außerordentlichen Haushalt vorenthalten und
für ordentliche Ausgaben verwendet worden.
Echte Uberschüsse hatte das Reich nur in den Jahren 1924
und 1925. Das Bestreben, durch Steuermilderung von ihnen
wegzukommen, war grundsätzlich richtig. Aber es gelang nicht, den
schmalen Weg zwischen Überschuß und Fehlbetrag zu finden. Schon
vom Jahr 1926 an hatten wir auch im ordentlichen Haushalt
Fehlbeträge von 284, 192, 509 und 298 Millionen. Uberschüsse, die