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Aber die Steuersenkung ist nicht möglich ohne AUusgaben-—
senkung. Hierzu bedarf es einmal einer besseren Ausbildung
des Haushaltsrechts im Sinne der Stärkung der Verant—
wortung. Nochmals sei eindringlich an die Leitsätze erinnert,
die der gemeinsame Ausschuß des Reichsverban—
des der Deutschen Industrie und des Deutschen
Industrie- und Handelstags aufstellte, und die dahin
abzielen, der Regierung das Recht zu geben, Ausgaben abzulehnen,
die der Reichstag gegen ihren Willen beschließt, und ferner den
Sparkommissar mit wirksameren Rechten, als er sie jetzt hat, aus⸗
zustatten. Die beiden Vorschläge sind durchaus mit der Gewalten⸗
verteilung nach der Reichsverfassung vereinbar. Sie betonen die
verantwortliche Führerstellung der Regierung, und sie wollen im
Reichssparkommissar einen Generalstaatsanwalt der Sparsamkeit
schaffen, nicht ausgestattet mit fachlich-diktatorischen Befugnissen,
die sich nicht in den Verfassungsaufbau fügen, wohl aber ausgestattet
mit Recht und Pflicht, in eigener Verantwortung mit Prüfungen
anzusetzen, wo es ihm notwendig erscheint, und mit seinen Vor—
schlägen sich, unabhängig von fremdem Einspruch, an die gesetz⸗
gebenden Körperschaften wie an die öffentliche Meinung zu wenden.
Ahnliches muß für das Haushaltsrecht der Länder gelten.
Die Fraktion des Herrn Reichsfinanzministers hat
erfreulicherweise Anträge im Reichstag gestellt, die die oben dar⸗
gelegten Gedanken verwirklichen sollen. Zunächst freilich hat ihre
Behandlung nicht viel erbracht, und der Herr Vorsitzende des Haus⸗
haltsausschusses hat dazu bemerkt, daß solche Anträge sich je nach—
dem, ob man in der Regierung sei oder nicht, verschieden ausnähmen
wie die Blätter der Silberpappel. Ich möchte hoffen, daß der Herr
Reichsfinanzminister dies Wort in dem Sinne wahrmachen wird,
daß er sich, sie von oben besehend, erst recht von ihrer grünen Farbe
zur Verwirklichung einladen lassen möge.
Inzwischen schlägt er vor, ihn durch Gesetz zu beauftragen, mit
dem Reichssparkommissar ein umfassendes Sparprogramm
durchzuarbeiten. So nützlich das ist, so wenig darf und wird der
Sparkommissar dadurch etwa grundsätzlich in die Lage eines ab—
hängigen Hilfsorgans der Regierung gebracht werden. Der Reichs—
tag aber wird nicht etwa in Erwartung des Sparprogramms für
1931 und folgende Jahre die Prüfung des Haushalts 1930 weniger
ernst nehmen dürfen. Vor allem ist es notwendig, daß die Vor—