Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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lehrt werden muß). Begriffliche Voraussetzung alles tatsäch 
lichen werkmäßigen wie marktmäßigen Wirtschaftens ist über 
all Erfindung und Lehren. 
3. In -er vorreife ist Lrfin-en vor Lehren. 
Auch dieser Satz ergibt sich rein begrifflich von selbst und 
bedarf wohl weiterer Ausführung nicht. Zwar niuß der wirk 
liche Erfinder stets vorher etwas gelernt haben — aber auch 
das, was er gelernt hat, mußte immer vorher gefunden und 
ausgedacht worden sein. Begrifflich ist der Gedanke vor dem 
Wort, die Erschaffung vor dem Geschöpf, aber auch darum der 
Einfall vor der Lehre. 
4. Gemeinsamkeitsreife ist vor hervorbringungsreife. 
Dieser Satz folgt aus dem Satz 1 („Gemeinsamkeitsreife 
ist vor Vorreife") und Satz 2 („Vorreife ist vor Hervorbringungs 
reife") und bedarf daher keiner besonderen Beweisführung. 
Wenn nämlich Gemeinsamkeitsreife vor Vorreife, Vorreife 
aber vor Hervorbringungsreife ist, so folgt notwendig, daß die 
Gemeinsamkeitsreife auch vor Hervorbringungsreife ist. Im 
Besonderen sei noch hervorgehoben, daß die Gemeinsamkeits 
reife damit nicht nur vor der engeren Hervorbringungsreife, 
d. i. der Werkreife in Bergwerk, Landwirtschaft, Werkstätte 
und Fabrik ist, sondern auch vor der Marktreife, also sowohl 
vor dem Warenhandel wie dem Geldhandel ist. 
Wenn nun auch die gegebene Ableitung unseres Satzes 
„Gemeinsamkeitsreife ist vor Vorreife" streng genommen 
durchaus genügt, so sei doch wegen der entscheidenden Be 
deutung desselben, namentlich für alles das, was man „Pro 
duktionslehre" nennt, seine ausdrückliche Begründung hier 
nochmals ausgesprochen. Neues sagen wir damit freilich 
nicht (vgl. oben Satz 1, S. 98 f.).
	        
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