Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Prozentsatz  der  Arbeiter  vom  Heeresdienst  zurückgestellt  wurde.
Meie  Vereine  werden  vor  dem  finanziellen  Zusammenbruch
stehen.  Seine  Exzellenz,  der  Herr  Handelsminister  vr.  Sydow,
hat  bereits  in  einem  Erlasse  vom  6.  Mai  d.  I.  den  Befürchtungen
Ausdruck  verliehen,  daß  der  Krieg  eine  starke  Belastung  der
Knappschaftsvereine  herbeiführe  und  die  Lebensfähigkeit  mancher
Vereine  in  Frage  stelle.  Die  Kgl.  Oberbergämter  wurden  von
ihm  beauftragt,  die  Frage  der  Anwendbarkeit  des  8  46  des  preußischen ­
  Knappschaftsgesetzes  (betreffend  Zufammenlegung  mehrerer ­
  Vereine)  auf  die  Knappfchaftsvereine  der  betreffenden  Bezirke ­
  einer  eingehenden  Prüfung  zu  unterziehen.  Diese  Prüfung
sollte  sich,  wie  in  dem  Erlaß  betont  ist,  in  erster  Linie  auf  die
Verhältnisse  der  kleineren  Vereine  erstrecken,  deren  Pensionskassen ­
  weniger  wie  10  000  Mitglieder  zählen,  insbesondere  aber
die  Pensionskassen  erfassen,  die  am  1.  Januar  1914  noch  nicht
einmal  das  Deckungskapital  für  die  bis  zu  diesem  Tage  bewilligten ­
  Renten  angesammelt  haben.  Die  stattgefundene  Prüfung ­
  wird  sicher  auch  den  Nachweis  erbringen,  daß  der  Zerrissenheit ­
  auf  knappschaftlichem  Gebiete  Einhalt  getan  werden  muß
und  auf  gesetzlichem  Wege  eine  Vereinheitlichung  herbeizuführen
ist.  .Die  Regierungen  der  in  Betracht  kommenden  Länder
müßten  deshalb  alles  tun,  um  endlich  die  Zentralisation  im
Knappfchaftswesen  mit  zur  Verwirklichung  zu  bringen,  selbst
wenn  sie  den  finanziell  schwach  gestellten  Vereinen  bei  der  Schaffung ­
  eines  Reichsknappschaftsvereins  durch  Bewilligung  von
Geldmitteln  den  Anschluß  erleichtern  müßten.
Eine  befriedigende  Lösung  der  Frage  wird  aber  nicht  möglich ­
  sein,  wenn  man  sich  auf  die  Vereinigung  einiger  kleinerer
Vereine  beschränkt.  Es  sollte  jetzt  endlich  die  schon  lange  notwendige ­
  durchgreifende  Reform  des  Knappfchaftswesens  erfolgen.
Wir  bitten  deshalb  die  bestehenden  Vereine  zu  einem  einheitlichen ­
  Reichsknappschaftsverein  zu  vereinigen.  Durch  die  Errichtung ­
  von  Zweiganstalten  und  die  Einführung  verschiedener
Beitragsklassen  lassen  sich  ebenso  wie  bei  der  Reichsinvalidenversicherung ­
  die  verschiedenen  Verhältnisse  in  den  einzelnen  Bezirken ­
  Deutschlands  ausreichend  berücksichtigen.
Von  Gegnern  der  Verschmelzung  der  Vereine  und  Gründung
eines  Reichsknappschaftsvereins  wird  auf  die  Rückversicherungsverbände ­
  hingewiesen.
Die  Rückversicherungsanstalt  erhält  von  jedem  ihr  angeschlossenen ­
  Verein  Beiträge,  die  so  bemessen  werden,  daß  sie  voraussichtlich ­
  ausreichen  zur  Sicherstellung  der  von  ihnen  zur
Rückdeckung  gegebenen  Pensionen  nach  dem  Kapitaldeckungsverfahren. ­

            
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