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Der Grund und Boden besteht grösstenteils ans kulturfähigem Land.
89—95 Prozent des gesamten Areals sind in den einzelnen Gouverne
ments zum Ackerbau geeignet.
Was die Verteilung des Baulandes auf die verschiedenen Gruppen
von Besitzern anbetrifft, so war sie im Jahre 1892 folgende: Auf den
Privatgrundbesitz fiel 40,4 Prozent des gesamten kulturfähigen Bodens,
auf den bäuerlichen Besitz 47,8 Prozent und auf den fiskalischen Besitz
11,8 Prozent. Mit Ausnahme des Dongebietes, wo besondere historische
Ereignisse dem Fiskus relativ viel Land in Besitz gegeben haben, besitzt
der Fiskus in ganz Neurussland einen ziemlich geringen Teil des gesamten
Baulandes. Einen relativ grösseren Teil bildet das dem Fiskus und der
Krone gehörige Land auch im Gouvernement Cherson und in Taurien,
wo die Mitglieder der Dynastie grössere Güter besitzen.
Was das dem Bauernstände gehörende Land betrifft, so beträgt es
den grössten Teil des Grundeigentums. In einigen Gouvernements, wie
z. B. Cherson und Taurien, weicht das Gemeindeland dem Privatgrund-
besitze. In den anderen aber beträgt es mehr als die Hälfte des gesamten
kulturfähigen Landes.
Durch die starke Ausdehnung des Privatgrundbesitzes werden in
den neurussischen Gouvernements zum Teil die Grösse und Systeme der
Betriebe und die Art der Bodenbenützung, namentlich die Produktion für
den Absatz bedingt. So fällt bei einer Klassifizierung der Gesamtflächen
des Bodens je nach der Art der Bodenbenutzung ein grosser Prozent
teil auf das Ackerland und ein relativ kleiner Teil auf Weide- und
Wiesenland.
Die verhältnismässig hohen Getreidepreise bewegen die Grundherren
zur fortwährenden Vergrösserung des Ackerlandes, da dieses bei den
günstigen Absatzgelegenheiten beim Getreide die besten Kenten bringt.
Das charakteristische Merkmal der neurussischen Landwirtschaft
ist die primitive Technik des Ackerbaues. Reiche Fruchtbarkeit des
Bodens, dünne Bevölkerung, grosse unbevölkerte Flächen des unbebauten
Bodens, günstige Absatz- und Verkehrsverhältnisse — dies alles war es,
was der Konservierung einer primitiven Ackerbautechnik den günstigen
Boden gab. Nur dort, wo es eine- kapitalistische Wirtschaft gibt, wo der
Landwirt nicht nur einen möglichst grossen Ertrag, sondern auch die
Schonung der Bodenschätze anstrebt, entschliesst man sich zur Anwen
dung von verschiedenen Verbesserungen der Ackerbausysteme. Bis zur
letzten Zeit herrschte in den südrussischen Gouvernements wilde Feld
graswirtschaft, jetzt ist sie durch die Drei-, höchstens Vierfelderwirtschaft
ersetzt. Bis zum Ende der sechziger Jahre waren die südrussischen