— ——
Wenn er die Rechtmäßigkeit der Kur festgestellt
hat, so hat er den neuen Reichsführer auf die Ber—
fassung nach der vorgeschriebenen Formel zu ver—
eidigen.
Mit der Übergabe der Insignien der Reichsführerschaft geht die
Reichsgewalt in die Hände des neugekürten Reichsführers über.
Das Reichskapitel verläßt die Klausur. Die Reichswache huldigt als
erste dem neuen Reichsführer.
Wenn die Klausur nach einer bestimmten Zeit nicht zur recht⸗
mäßigen Kur führt, so tritt der Reichsverweser selbsttätig sein Amt
als Reichsführer an. Hiermit ist aber verbunden, daß sämtliche
Mitglieder des Reichskapitels ihre Amter niederlegen. Ihnen ist damit
jede Kurführerstellung im Reiche versagt.
Der Reichsführer ist auf Lebenszeit gekürt. Seine
Absetzung kann nur durch Volksabstimmung erfolgen.
Für das selbsttätige Erlöschen seines Amtes ist eine
Altersgrenze festgesetzt.
Für die Persönlichkeit des Reichsführers ist eine bestimmte An—
zahl von Kurführerjahren vorgeschrieben. Uber den Grad seiner
Führerschaft bestehen keine Vorschriften. Dementsprechend kann also
das Reichskapitel auch eine Persönlichkeit zum Reichsführer küren,
welche nicht zum Reichskapitel gehört.
Das Reichskapitel
Das Reichskapitel ist die höchste politische Körperschaft des Staa—
tes. Es wird vom Reichsführer geführt. Soweit die Verfassung nicht
die Entscheidung erweiterter Reichskapitel vorschreibt, ist das Reichs—
kapitel die oberste Instanz für alle Fragen. Seine Beschlüsse werden
durch den Reichsführer verkündet. Für die Abstimmungen erhält
jeder Stammesführer eine bestimmte Stimmquote, die nach der Zahl
der von ihm vertretenen Staatsbürger bemessen ist. Dem Reichsführer
zur Seite stehen die Minister der Fachministerien. Sie gehören zu
seinem Stab. Sie nehmen am Reichskapitel teil, ohne abstimmungs⸗
berechtigt zu sein. Dem Reichskapitel sind für alle Sonderfragen die
Kammern beigeordnet.
145