Full text : Preußisches Landbuch

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2  Pf.  festgestellt  war.  Um  die  Zwecke  der  Stiftung  zu  erreichen,  ist
das  Grundkapital  derselben  in  zwei  Fonds  a)  den  Unterstützungsfonds,
b)  den  Asylfonds  getheilt.  Zum  Unterstützungsfonds  sind  gewidmet
a)  20,000  Thlr.  von  dem  Grundkapitale,  b)  die  ferner  etwa  eingehenden ­
  Beiträge,  Schenkungen,  Vermächtnisse  oder  sonstigen  Zuwendungen,
insofern  die  Geber  ausdrücklich  erklären,  daß  sie  dieselben  dem  Unterstntzungssonds
  zugeschlagen  wissen  wollen.  Zum  Asylfonds  sind  gewidmet ­
  a)  der  nach  Abzug  von  20,000  Thlr.  verbleibende  Theil  des
Grundkapitals;  b)  alle  für  die  Stiftungen  eingehenden  Beiträge,
Schenkungen,  Vermächtnisse,  oder  sonstigen  Zuwendungen,  rücksichtlich
deren  die  Geber  nicht  ausdrücklich  bestimmt  haben,  daß  sie  dem  Unterstützungssonds
  zufließen  sollen,  c)  die  in  einem  oder  dem  anderen  Jahre
etwa  nicht  verwandten  Zinsen  des  Untcrstützungsfonds,  so  wie  die  eigenen ­
  Zinsen  des  Asylfonds.  Die  Kapitalsbcstände  beider  Fonds  werden
im  Depositorio  der  kaufmännischen  Korporation  asservirt.  Die  Verwaltung ­
  des  Stiftullgsfonds  ist  drei  Kuratoren  übertragen,  welche  alljährlich' ­
  von  den  Aeltesten  der  Kaufmannschaft  aus  ihrer  Mitte  gewählt
werden.  Die  Beneficien  werden  in  der  Regel  ans  Lebenszeit  verliehen,
jedoch  mit  dem  Vorbehalte,  daß  sie  zurückgezogen  werden  können,  wenn
die  Vermögensumstättde  des  Beneficiaten  sich  verbeffern  oder  wenn  die
Benesiciateu  sich  durch  ihr  Verhalten  der  ihnen  verliehenen  Beneficien
unwürdig  zeigen.  Das  noch  zu  begründende  Asyl  hat  die  Bestimmung, ­
  Kaufleuten  von  unbescholtenem  Ruf,  die  durch  unverschuldete
Unglücksfälle  in  eine  hülfsbedürftige  Lage  gerathen  und  bei  vorgerücktem
Alter  nicht  im  Stande  sind,  sich  selbst  zu  ernähren,  eine  sorgenfreie
Existenz  zu  gewähren.  Außer  den  Kaufleuten  selbst  können  auch  ihre
Ehefrauen  unter  den  angegebenen  Voraussetzungen  in  das  Asyl  aufgenommen ­
  werden.  Die  aufzunehmenden  Beneficiaten  erhalten  freie
Wohnung,  Feuerung  und  Licht,  Beköstigung  und  nötigenfalls  eine
Unterstützung  in  baarem  Gelde.  Im  Jahre  1864  zählte  die  Stiftung
10  Beneficiaten  und  hatte  ein  Vermögen  von  41,000  Thlr.  Die
Stiftung  hat  unterm  28.  Mai  1859  die  landesherrliche  Genehmigung
erhalten.  S.  Scheel,  Viktoria-  und  Friedrich-Wilhelm-Stiftung.
Friedrich-Wilhelm  Viktoria  Stiftung  zu  Königsberg.
Zweck  dieser  für  die  Provinz  Preußen  begründeten  Stiftung  ist  a)  alljährlich ­
  an  dem  Jahrestage  der  Vermählung  des  Kronprinzen  Friedrich
Wilhelm  arme  und  würdige  Brautpaare,  sowohl  vom  Militair-  als
Civilstaude,  ohne  Unterschied  der  Religion,  mit  je  100  resp.  50  Thlr.
auszustatten.  Mitglieder  der  Stiftung  sind  diejenigen  Personen,  welche
einen  einmaligen  Beitrag  von  25  Thlr.  oder  einen  Jahresbeitrag  von
mindestens  2  Thlr.  zur  Stistungskasse  zahlen.  Die  Stiftung  ist  1863
ins  Leben  getreten  und  stattete  1864  2  Brautpaare,  ein  christliches
und  ein  jüdisches  aus.
Friedrich-Wilhelm-Biktoria-Stiftung  zu  Heiligeubeil.
Zur  Feier  der  Vermählung  des  Prinzen  Friedrich  Wilhelin  und  der
Prinzessin  Viktoria  (1858)  von  den  Einwohnern  der  Stadt  gegründet,
            
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