Das Streben,
rungen vermittelnd zielendes Streben“ oder b) ein „auf eigene
äußere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer
Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ oder c) ein „auf
eigene innere Leibesveränderungen und Veränderungen
anderer Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ oder
I) ein „auf eigene innere Leibesveränderungen vermittelnd
zielendes Streben“. Ein „auf eigene äußere Leibesveränderungen vermittelnd
zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Strebende als durch
seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu bewirkende Mittelwirkungen
nur „eigene äußere Leibesveränderungen“ weiß, wie wenn z. B.
jemand danach strebt, „seinen linken Arm zu heben“. Ein „auf eigene
äußere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer Einzelwesen
vermittelnd zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Strebende als durch
seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu bewirkende Mittelwirkungen
„eigene äußere Leibesveränderungen“ und „Veränderungen
anderer Einzelwesen“ weiß, wie wenn z. B. jemand einen Ball schleudert.
Ein „auf eigene innere Leibesveränderungen und Veränderungen anderer
Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ liegt vor, wenn der Strebende
als durch seine gegenwärtigen Muskelveränderungen zu bewirkende
Mittelwirkungen „eigene innere Leibesveränderungen“ und
„Veränderungen anderer Einzelwesen“, jedoch keine „eigenen äußeren
Leibesveränderungen“ weiß. Fälle solchen Strebens sind jene, da jemand
auf Grund Wollens in seinem Leibe befindliche, aber nicht seinem Leibe
zugehörige Körper (z. B. „Stuhlmassen, Harn, Mageninhalt) durch Veränderungen
besonderer Muskeln und durch sie bewirkte eigene innere
Leibesveränderungen (z. B. Darmbewegungen) aus seinem Leibe hinausschafft,
ohne daß sich eigene äußere Leibesveränderungen ergeben.
Ein „auf eigene innere Leibesveränderungen vermittelnd zielendes Streben“
legt vor, wenn der Strebende als durch seine gegenwärtigen Muskelveränderungen
zu bewirkende Mittelwirkungen nur eigene innere Leibesveränderungen
weiß. Das „auf eigene innere Leibesveränderungen vermittelnd
zielende Streben“ hat aber wieder zwei besondere Unterarten aufzuweisen.
Entweder nämlich zielt jener, der vermittelnd nur auf
eigene innere Leibesveränderun gen zielt, in diesem Streben auf Beseitigung
von Unlust an einem inneren Zustande seines Leibes,
oder er zielt auf Beseitigung von Unlust an einem Zustande seiner
Seele, Fälle der ersten Unterart des Strebens liegen vor, wenn
jemand z.B. absichtlich ein Präparat „schluckt“, um Unlust an eigenem
Kopfschmerze zu beseitigen, oder wenn jemand z. B. seine Armmuskeln
Spannt, um Unlust an der Erstarrung seines Armes zu beseitigen. In
Solchen Fällen ist jemand tätig, um weitere für den Tätigen selbst
licht wahrnehmbare, als Mittelwirkungen beabsichtigte eigene
innere Leibesveränderungen hervorzurufen, wobei als „Ziel“ ein für